Landesweite Polizeidaten-Abfrage soll Polizeien Arbeit erleichtern
Landesweit sollen alle Polizistinnen und Polizisten Daten von anderen Kantonspolizeien abfragen können. Der Bund möchte dazu eine nationale, gemeinsame Abfrageplattform ermöglichen. Dafür nötig sind eine Verfassungs- und eine Gesetzesänderung.
Das Instrument für die Datenabfrage gibt es bereits. Polap kann heute für Abfragen in Systemen von Bund und EU genutzt werden. Doch in anderen Kantonen können Polizisten heute nur einzeln Daten abfragen, per Email oder per Telefon. Das kann viel Zeit kosten.
Abfragen in anderen Kantonen via Polap sind nicht möglich, weil Rechtsgrundlagen dafür fehlen, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag schrieb. Die Vernetzung der Systeme über die Abfrageplattform sei unter anderem für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zentral.
Der Bundesrat will mit einer Verfassungsänderung und Anpassungen im Gesetz über polizeiliche Informationssysteme Abhilfe schaffen. Er hat eine Vernehmlassung eröffnet. Wegen der Verfassungsänderung müssen Volk und Stände an der Urne zustimmen.
«Besserer Schutz»
«Es geht um einen besseren Schutz der Bevölkerung», sagte Justizminister Beat Jans am Donnerstag in Bern vor den Medien. Schnelle Abfragen in kantonalen Polizeidatenbanken erleichterten zudem Ermittlungen und machten die Strafverfolgungsbehörden effizienter.
«Eine Datenabfrage in europäischen Systemen ist heute einfacher als in einem Nachbarkanton», stellte Jans dabei fest. «Das kann nicht sein.» Heute müssen Polizistinnen und Polizisten, wenn sie Daten aus einem anderen Kanton benötigten, eine einzelne Anfrage starten, per Mail oder per Telefon.
«Das ist aufwendig, kompliziert und langsam», sagte Jans. Professionelle Einbrecherbanden, die in mehreren Kantonen Delikte verübten, seien deutlich schneller. Informationen zu solchen Tatverdächtigen seien zwar vorhanden, aber nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Sicherheitslücken seien die Folge.
Gegen organisierte Kriminalität
Jans sprach dabei auch häusliche Gewalt an. Dürfen sich Täter oder Täterinnen dem Opfer nicht nähern und zieht dieses in einen anderen Kanton um, können dank schnellen Abfragen von Polizeidaten über Kantonsgrenzen hinweg Informationen zu Fernhaltemassnahmen fliessen. So sind die Behörden des neuen Wohnkantons schnell informiert.
Einfache und schnelle Abfragen von Polizeidaten von einem Kanton in den anderen seien zudem Teil der Strategie des Bundes gegen organisierte Kriminalität, sagte Jans. Menschenschmuggel, illegaler Waffenhandel oder Drogengeschäfte gehören zu den Delikten dieser grenzüberschreitenden Organisationen.
Geändert werden soll nicht nur die Verfassung, sondern auch das Gesetz über polizeiliche Informationssysteme (BPI). Geregelt werden unter anderem die Zugriffsrechte auf die Abfrageplattform. Anfragen stellen können sollen gemäss dem Entwurf nur autorisierte Personen, nämlich Angehörige der Polizeien und mehrerer Bundesbehörden.
Jans betonte, dass für Polap keine neuen Daten gesammelt würden, sondern nur in den Kantonen erfasste Angaben abgerufen werden könnten. Zudem werde jede Abfrage registriert. Bestehe ein Verdacht auf Missbrauch, könne zurückverfolgt werden, wer die Abfrage getätigt habe. Und der Datenschutz sei gewährleistet.
Auftrag vom Parlament
Den Auftrag, in Sachen Vernetzung der Polizei-Datenbanken der Kantone vorwärts zu machen, erteilte das Parlament dem Bundesrat mit Vorstössen. An der Arbeit sind allerdings auch die Kantone, die in ihren Gebieten die Polizeihoheit haben. Ihr Ziel ist ein Konkordat zur Regelung der Datenabfrage.
Diese Arbeiten könnten aber noch viel Zeit brauchen, wurde die zuletzt überwiesene Parlamentsmotion laut Bericht des Bundesrates begründet. Auch sei ungewiss, ob sich alle Kantone dem Konkordat anschlössen. Was die Kantone von der Verfassungsbestimmung hielten, werde die Vernehmlassung zeigen, sagte Jans zur entsprechenden Frage.
Bis zum 26. Mai können sich Interessierte zur Verfassungsänderung und zu den Anpassungen im BIP äussern. Bis Ende des laufenden Jahres will der Bundesrat dem Parlament die Botschaft vorlegen. Eine Volksabstimmung ist wegen der Verfassungsänderung zwingend, und es müssen Volk und Stände zustimmen. (sda)
