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2019 wurden mehr Jugendliche und weniger Erwachsene verurteilt

2019 wurden in der Schweiz mehr Jugendliche und weniger Erwachsene verurteilt

29.06.2020, 10:27
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Im Jahr 2019 sind in der Schweiz 105'440 Erwachsenenverurteilungen im Strafregister eingetragen worden, –das sind 3 Prozent weniger als im Vorjahr. Im gleichen Jahr wurden 14'773 Jugendurteile ausgesprochen, 6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Dies teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mit. Wie in den vorangehenden Jahren handelt es sich bei den Verurteilungen von Erwachsenen in den meisten Fällen um solche aufgrund von Straftaten des Strassenverkehrsgesetzes (53 Prozent).

Seit dem ersten Januar 2018 ist das neue Sanktionenrecht in Kraft, welches die kurzen bedingten Freiheitsstrafen wieder erlaubt. Dies führte erwartungsgemäss zu einem starken Anstieg in diesem Bereich. Von 61 Verurteilungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe im Jahr 2017 stieg die Anzahl auf 2733 im Jahr 2018 und auf 3507 im Jahr 2019.

Bedingte Geldstrafe für Erwachsene

Trotzdem wird nur in 6 Prozent aller Urteile gegen Erwachsene eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt. Die am häufigsten ausgesprochene Strafe bleibt weiterhin die bedingte Geldstrafe, die bei 69 Prozent aller Verurteilungen im Jahr 2019 als Hauptstrafe ausgesprochen wurde.

Bei den Urteilen gegen Jugendliche zeigt sich die steigende Tendenz sowohl bei den Straftaten des Strafgesetzbuches (plus 10 Prozent, des Strassenverkehrsgesetzes (plus 13 Prozent) als auch des Betäubungsmittelgesetzes (plus 3 Prozent).

Persönliche Leistung für Jugendliche

Die Jugendlichen wurden in 43 Prozent aller Urteile zu einer persönlichen Leistung, wie die Teilnahme an einem Kurs oder gemeinnütziger Arbeiten, verurteilt. Bei den unter 15-Jährigen ist dieser Anteil mit 58 Prozent besonders hoch. Verweise - förmliche Missbilligung der Tat durch den Jugendanwalt oder das Jugendgericht – wurden ebenfalls häufig ausgesprochen (27 Prozent).

Bussen und Gefängnisstrafen, die erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres angeordnet können, kamen bei 26 Prozent respektive 7 Prozent der Verurteilten dieser Altersklasse zur Anwendung. Bei 472 Urteilen wurde eine Schutzmassnahme verhängt, bei der es sich am häufigsten um eine persönliche Betreuung handelte.

Fast zweitausend Landesverweisungen

Im vergangenen Jahr wurden 1980 Urteile mit einem Landesverweis ausgesprochen. Bei 90 Prozent der Fälle handelte es sich um einen obligatorischen Landesverweis. Das heisst die ausländische Person wurde aufgrund einer Straftat verurteilt, bei der gemäss Artikel 66a des Strafgesetzbuches eine Landesverweisung verhängt werden muss (Katalogstraftat). 11 Prozent der betroffenen Personen hatten einen B- oder C- Ausweis.

Sowohl die Schwere der Tat als auch der Aufenthaltsstatus der Verurteilten haben gemäss den Angaben des BFS einen Einfluss darauf, ob eine Landesverweisung ausgesprochen wird oder nicht. Bei einem schweren Verbrechen - zum Beispiel Tötungsdelikte oder Vergewaltigung - ist das Risiko einer Landesverweisung fast um ein Achtzigfaches höher als bei einem Vergehen, wie zum Beispiel unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe. (sda)

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