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Familienvater vor Gericht – 45-Jähriger missbrauchte die eigene Tochter

Familienvater vor Gericht – 45-Jähriger missbrauchte die eigene Tochter

Ein 45-jähriger Familienvater wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Allerdings fiel das Urteil des Gerichts relativ milde aus – aus «Rücksicht auf die Bedenken der Familie.»
30.09.2016, 10:5430.09.2016, 13:38
Rosmarie Mehlin / az Aargauer Zeitung
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Auf dem Pausenplatz hatten im Frühsommer letzten Jahres zwei Schülerinnen sich gegenseitig ihre grössten Geheimnisse anvertraut. Als Julia (alle Namen geändert) ihres verriet, war die Kameradin alarmiert und ging mit Julia zur Schulsozialarbeiterin.

Ein Familienvater hat seine Tochter sexuell missbraucht. (Symbolbild)
Ein Familienvater hat seine Tochter sexuell missbraucht. (Symbolbild)bild: mt

Wenig später wurde Julias Vater Martin am Arbeitsplatz festgenommen. Fast drei Monate sass er in U-Haft und vorgestern in Bad Zurzach vor Gericht, beschuldigt der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind.

Dem Vater tue es «unendlich leid»

Seine Frau – die Mutter der heute 15-jährigen Julia und deren vier Jahre jüngerem Bruder – war aus allen Wolken gefallen. «Julia hat sich mir wohl nicht anvertraut, weil sie unsere heile Welt nicht zerstören wollte», sagte sie vor Gericht.

Entsetzt und schockiert hatte sie sich sofort von ihrem Mann getrennt. Inzwischen ist die Ehe geschieden. «Martin und ich gehen aber freundlich und anständig miteinander um, vor allem wegen der Kinder.»

Martin ist 45-jährig, gross, mit angegrauten Schläfen, unauffällig, ein Büezer, der in der Freizeit gerne Motorrad fährt und fischt. Nach der U-Haft hatte er den Job verloren, wurde inzwischen aber temporär wieder eingestellt. Die 2200 Franken Alimente zahlt er regelmässig.

Was er getan habe, tue ihm «unendlich leid», sagte er vor Gericht, und «ich fühle mich schuldig dadurch, dass ich meine Tochter betatscht, ihre Liebe ab und zu mal missbraucht habe». Martin gab zu, «Julias Brust vielleicht drei- bis viermal massiert und einmal ihre Brustwarze in den Mund genommen» zu haben.

Aussagen der Tochter «glaubhaft und widerspruchslos»

Julia hatte noch ganz anderes berichtet. Da die Staatsanwältin es unterlassen hatte, die Befragungen des Kindes auf Video aufzunehmen, musste Julia auch vom Gericht befragt werden.

Dies geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit; für den Vater und dessen Anwalt wurde die Befragung in einen Nebenraum übertragen. Später wurde in der Verhandlung mehrfach erwähnt, Julias Aussagen seien «glaubhaft und widerspruchslos» gewesen und sie habe spürbar «versucht, ihren Vater nicht unnötig zu belasten».

Laut Anklageschrift hatte Martin – nebst den eingestandenen Berührungen von Julias Brüsten – eine Hand seiner vermeintlich schlafenden Tochter zwischen Sommer 2013 bis zu seiner Festnahme mindestens zweimal wöchentlich unter seiner Unterhose an den Penis gelegt und sie hin und her bewegt, aber nie bis zum Samenerguss.

Einmal habe er auf dem Sofa in ihrer Unterhose die Vagina berührt. Sowohl bei der Untersuchungsbehörde als auch im Gerichtssaal schwieg Martin auf die Vorhaltungen dieser Taten zunächst eine ganze Weile, sagte dann mal «davon weiss ich nichts», mal «daran kann ich mich nicht erinnern … nein!»

Gericht respektiert Bedenken der Familie

Gemäss Ankläger sollten die Taten mit drei Jahren Haft, die Hälfte davon unbedingt, geahndet werden. Der Verteidiger forderte eine «angemessene, bedingte Strafe». Er betonte, was Martin gestanden habe, seien «Taten am unteren Ende der Bandbreite», in den übrigen Anklagepunkten gelte der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

Das Gericht sprach Martin vollumfänglich schuldig. «Entscheidend war, dass der Beschuldigte einige Vorwürfe zugegeben hat – allerdings nur die weniger gravierenden», so Gerichtspräsident Cyrill Kramer.

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Zweieinhalb Jahre Haft, davon 18 Monate bedingt, so das Urteil. Von den 12 unbedingt ausgesprochenen Monaten hat Martin bereits einen Drittel in der U-Haft abgesessen, die restlichen 9 Monate kann er in Halbhaft verbüssen.

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«Das Gericht respektiert damit die existenziellen Bedenken der Familie», so Kramer. In Halbhaft kann der Verurteilte seiner Arbeit vollumfänglich nachgehen, muss aber Freizeit, Nächte und Wochenenden hinter Gittern verbringen.

(aargauerzeitung.ch)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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filmorakel
30.09.2016 11:00registriert Februar 2014
Da läuft es mir eiskalt den Rücken runter - einfach nur grauenhaft.
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