Schweiz
AHV

Streit um die Finanzierung der 13. AHV-Rente

Ein Blumenhaendler zaehlt Schweizer Franken in Muenzen am Wochenmarkt auf dem Buerkliplatz, am Dienstag, 13. Februar 2024 in Zuerich. Der Schweizer Franken hat nach der Bekanntgabe ueberraschend tiefe ...
Soll der AHV-Ausbau vor allem über höhere Lohnabgaben finanziert werden?Bild: Michael Buholzer/KEYSTONE

Streit um AHV-Finanzierung geht in die heisse Phase

Mitte-links will für die 13. AHV-Rente auch die Lohnabgabe erhöhen. Dagegen regt sich nun grundsätzlich Widerstand: Avenir Suisse schlägt eine Lohnprozentbremse vor.
11.03.2026, 22:0211.03.2026, 22:02
Anna Wanner / ch media

Die Fronten für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sind verhärtet. Mitte-links will einen Mix aus höheren Mehrwertsteuern und höheren Lohnbeiträgen. SP, Grüne und Mitte-Partei setzten sich damit vor einem Jahr im Ständerat durch.

FDP, GLP und SVP wehren sich primär gegen die zusätzliche Belastung der Löhne. Im Nationalrat obsiegte im Herbst ein Modell, das eine auf drei Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsieht. Die Absicht: In einer nächsten Reform soll auch ein höheres Rentenalter wieder auf den Tisch kommen. Wer setzt sich durch?

Höhere Hürde für Steuern

Fest steht bereits heute, dass sich Lohnabgaben leichter erhöhen lassen als die Mehrwertsteuer. Denn für jede Steuererhöhung – egal ob auf Einkommen, Konsum oder Gewinne – braucht es eine Verfassungsänderung und damit nebst dem Volks- auch ein Ständemehr.

Diese institutionelle Hürde sieht der Thinktank Avenir Suisse «problematisch», weil sie ein Ungleichgewicht schafft: Die Bundesverfassung deckelt die Steuern, nicht aber die Lohnabgaben. Dies verleite die Politik dazu, neue Sozialleistungen vorzugsweise über Löhne zu finanzieren. Das schreiben die beiden Avenir-Suisse-Autoren Michele Salvi und Oguz Bayindir in einer neuen Analyse. Als Beispiel nennen sie die Finanzierung von Kitas und der 13. AHV-Rente.

Um den Ausbau der Sozialleistungen künftig nicht hauptsächlich den Erwerbstätigen anzulasten, schlägt Avenir Suisse darum eine «Lohnprozentbremse» vor. Sprich: einen Maximalsatz für Lohnbeiträge in der Verfassung.

Koppelung als neuer Kompromiss

Die Asymmetrie bei der Finanzierung der AHV-Rente ist allerdings auch der Sozialkommission des Ständerats nicht entgangen. Sie beharrt zwar auf der Mischfinanzierung, hat aber die Geldquellen verknüpft. Das heisst: Lehnt die Stimmbevölkerung oder die Stände die höhere Mehrwertsteuer ab, fällt auch die Erhöhung der Lohnbeiträge durch.

Das würde verhindern, dass die Erwerbstätigen die Finanzierung der 13. AHV-Rente am Ende alleine schultern müssten. Die Kommission hat dabei eine Kehrtwende vollzogen. In der ersten Lesung beharrte auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider auf einer Entkoppelung: Die Lohnbeiträge könnten ein Volksmehr überstehen, während die Mehrwertsteuer womöglich am Ständemehr scheitere. Die SP-Bundesrätin empfahl rundheraus, auf die Verknüpfung zu verzichten, «damit zumindest ein Teil der Kosten durch eine Beitragserhöhung finanziert werden kann.»

Die Kommission weicht nun davon ab und sucht den Kompromiss mit Mitte-rechts. Welches Modell sich letztlich durchsetzt, entscheidet sich wohl erst in der Sommersession.

(nil/aargauerzeitung.ch)

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