Sieben Jahre Gefängnis lautet das Verdikt für einen heute 22-Jährigen, der im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des jungen Mannes aus dem Kanton Zürich abgewiesen.
Der Verurteilte hatte sich vor dem Tatabend ein Klappmesser mir einer Klingenlänge von 8 Zentimetern beschafft. Zwischen dem jungen Mann und dem Opfer war es in der Whatsapp-Gruppe der Schulklasse zu einer Auseinandersetzung gekommen. Zudem fühlte sich der 22-Jährige gemobbt. Er suchte deshalb seinen Klassenkollegen an dessen Wohnort auf.
Draussen kam es zunächst zu einem verbalen Streit, bei dem der Verurteilte das Messer in der Hand hielt. Die Situation eskalierte. Der damals 18-Jährige stach zu und traf seinen Kontrahenten in die Leber. Dem Kontrahenten gelang es, seinem Gegenüber einen Faustschlag zu versetzen. Zudem veröffentlichte er anschliessend ein Foto seiner Verletzung in der Whatsapp-Gruppe. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Lausanner Richter haben sämtliche Rügen des jungen Mannes abgewiesen. Er hatte die Darstellung des Tatablaufs durch das Zürcher Obergericht als falsch und damit willkürlich kritisiert. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wie sie das Bezirksgericht Uster als erste Instanz ausgesprochen hatte.
Das Bezirksgericht hatte die Tat als fahrlässige, schwere Körperverletzung qualifiziert. Das Obergericht verurteilte den jungen Mann auf Berufung der Staatsanwalts und des Opfers wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung.
Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und hält sowohl die Einstufung der Tat als auch das Strafmass für korrekt. Es räumt ein, dass die Strafe eher hoch sei, aber im Rahmen des Zulässigen. (Urteil 6B_774/2020 vom 28.7.2021) (aeg/sda)