Schweiz
Justiz

Clown David Larible: Berufungsverhandlung vor Gericht abgesagt

Clown David Larible: Berufungsverhandlung vor Gericht abgesagt

28.08.2018, 11:4928.08.2018, 11:58
Mehr «Schweiz»
David Larible spricht zu den Journalisten vor dem Bezirksgericht anlaesslich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind. Larible bestreitet, dem Maedchen Zungenkuesse verabreicht zu haben, ...
David Larible.Bild: KEYSTONE

Der Clown David Larible ist vor rund einem Jahr vom Zürcher Bezirksgericht wegen sexueller Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen worden. Sein Anwalt legte Berufung ein. Nun wurde diese grösstenteils zurückgezogen.

Der ehemalige Knie-Clown David Larible ist im August 2017 wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen verurteilt worden. Bei der Bemessung der Strafe folgte das Gericht vollumfänglich der Staatsanwaltschaft: Larible wurde zu 160 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt, wegen sexueller Handlungen mit einem Kind.

Larible muss dem Mädchen auch knapp 1500 Franken Schadenersatz und 2000 Franken Genugtuung zahlen. Ebenfalls zu seinen Lasten gehen die Kosten für die Psychotherapie, welche das Mädchen absolviert. Es leidet heute unter Angstzuständen und Schlafstörungen. Zudem muss er das Land für fünf Jahre verlassen.

Nun zieht Larible seine Berufung aber grösstenteils zurück. Dies teilte das Zürcher Obergericht am Dienstag mit. «Insbesondere ist der Schuldpunkt nicht mehr angefochten», heisst es in der Mitteilung. Die Berufung beschränke sich neu nur noch auf die Frage der Landesverweisung sowie die Kostenfolge.

Berufung erfolgt schriftlich

Die Berufung erfolge im schriftlichen Verfahren, schreibt das Gericht weiter. Die Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht vom 4. September findet deshalb nicht statt.

Larible wurde vorgeworfen, im Oktober 2016 sei er während einer Tournee mit dem Zirkus Knie mit dem Mädchen auf ein Hotelzimmer beim Zürcher Hauptbahnhof gegangen. Anschliessend habe er ihr drei Zungenküsse gegeben, sie am Rücken sowie an der Taille gestreichelt und das Dekolleté geküsst.

Das Mädchen wollte eigentlich nur ein Buch über Clownskunst bei ihm im Hotelzimmer holen, weil es selber Artistin werden will. Kennengelernt hatten sich der Clown und das Mädchen, weil er es bei einer Vorführung zu sich in die Manege gerufen hatte.

Valentin Landmann, der Anwalt des Clowns, bezeichnete die Vorwürfe des Mädchens als «Schwärmereien einer Pubertierenden». Er forderte vergeblich einen Freispruch. Keinen Erfolg hatte er auch mit der Forderung, die Staatskasse müsse seinen Mandanten für das erlittene Leid entschädigen. «Er wurde beruflich ermordet. Niemand wollte etwas mit dem Pädo-Clown zu tun haben.» (sda)

«Es ist kein sexueller Missbrauch, es ist Vergewaltigung»

Video: srf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
6
Plus 530 Millionen: Kann die Armee überhaupt so viel Geld ausgeben?
National- und Ständerat wollen 2025 zusätzliche 530 Millionen Franken für die Armee. An Projekten fehlt es nicht, dennoch fragt man sich, ob die Milizarmee sie stemmen kann.

Die Debatte über das Bundesbudget 2025 versprach turbulent zu werden. Sogar ein Scheitern im Parlament und ein Notbudget des Bundesrats waren möglich. Nun scheint sie überraschend problemlos zu verlaufen. Nach dem Nationalrat stimmte am Montag auch der Ständerat dem Budget zu, womit ein Absturz schon einmal vom Tisch ist.

Zur Story