Anfang 2017 sass Brian Keller, bekanntester Ex-Häftling der Schweiz, 20 Tage lang in der Sicherheitsabteilung des Gefängnisses Pfäffikon in Haft. Dabei herrschten prekäre Bedingungen, wie später klar wurde: So hatte Brian damals keine Matratze, keine Decke, keine Zahnbürste und keine Duschmöglichkeiten in seiner Zelle. Zudem musste er rund um die Uhr Fussfesseln tragen. Bekleidet war er nur mit einem Poncho.
Dass dies nicht menschenrechtskonform war, bestätigte im Jahr 2022 ein Bezirksgericht, das Brian deshalb eine Genugtuung von 50 Franken pro Tag, also insgesamt 1000 Franken, zusprach. Dieser Entscheid wurde auch vom Obergericht gestützt. Brian und seine Anwälte gaben sich mit dieser Summe allerdings nicht zufrieden und zogen den Fall ans Bundesgericht weiter, welches den Entscheid kippte. So musste das Obergericht sich erneut mit dem Fall befassen.
Das zweite Urteil ist nun ebenfalls da: Das Gericht spricht Brian eine Genugtuung von 4000 Franken zuzüglich Zins von 5 Prozent seit dem 16. Januar 2017 zu, so der Entscheid, der am Montag publiziert wurde. Eine klare Erhöhung im Verhältnis zum ersten Urteil, aber noch immer weit unter den Forderungen von Brians Anwälten, die 40'000 Franken gefordert hatten. Noch ist deshalb unklar, ob das neue Urteil akzeptiert wird.
Brian ist derzeit in Freiheit, nachdem er im Sommer in Deutschland erneut zwischenzeitlich festgenommen worden war. Mittlerweile arbeitet er an einer Karriere als Profi-Boxer. Eine Lizenz dafür hat er allerdings noch nicht erhalten. (dab)
Ich will mir gar nicht vorstellen, was die in den Fall involvierten Richter, Staatsanwälte, Anwaltskanzleien, Gutachter und Experten gleichenzeits zusammen erhalten. 400'000 CHF?