Der Prozess im Juni gegen Financier Dieter Behring vor Bundesstrafgericht brachte Bundesanwalt Michael Lauber in die Bredouille: Als Zeuge soll er falsch ausgesagt haben. Die Behring-Anwälte haben ihn angezeigt. Sie haben auch den vorsitzenden Richter Daniel Kipfer Fasciati im Visier: angebliche Parteinahme zugunsten von Lauber. Dessen brisante Aussage war zunächst im Gerichtsprotokoll nicht erschienen.
Verbrüderung zwischen Bundesanwaltschaft (BA) und Bundesstrafgericht? Auch andere Quellen sprechen davon, und von Vorabsprachen – und zwar nicht nur im Fall Behring. Daniel Kipfer, derzeit Präsident des Bundesstrafgerichts, äussert sich nicht zum Fall Behring, sagt aber generell: «Was die Rechtsprechung betrifft, gibt es keine Nähe zur Bundesanwaltschaft oder zu anderen Behörden. Vorabsprachen über Einzelfälle sind in jeder Hinsicht tabu.» Die BA sagt, sie nehme ihren Auftrag «basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wahr».
Losgelöst vom Kungelei-Vorwurf sieht der ehemalige Bundesanwalt Erwin Beyeler Qualitätsprobleme beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Er sagt: «Für die Beibehaltung des Bundesstrafgerichts gibt es eigentlich keine zwingende Notwendigkeit.» Die Anzahl der Fälle beim Gericht sei recht klein: «Die Beurteilung könnte gut durch kantonale Gerichte in den grossen Kantonen übernommen werden, für die umfangreiche Verfahren ebenfalls nichts Ungewöhnliches sind. Die Folge wären schnellere Urteile, mehr Qualität, mehr Professionalität.» Laut Beyeler haben die Richter an den kantonalen Obergerichten mehr Erfahrung als jene in Bellinzona.
Laubers Vorgänger schlägt vor: An Stelle des Bundesstrafgerichts könnten die Gerichte jener Kantone treten, wo die BA heute Zweigniederlassungen habe: Bern, Lausanne, Lugano und Zürich. «Heute schon sind diese vier Kantone zuständig für die Bewilligung von Zwangsmassnahmen wie Untersuchungshaft, Beschlagnahmungen sowie für den Strafvollzug.» Der Bund, so Beyeler, müsste die Kantone zwar zusätzlich entschädigen. «Insgesamt würde er aber sicher sogar noch Geld sparen.»
Daniel Walder, einer der Anwälte von Behring, will noch einen Schritt weiter gehen: «Auch die Bundesanwaltschaft sollte abgeschafft werden, das wäre der logische zusätzliche Schritt. Ihre Aufgaben können neu zu schaffende Sonderstaatsanwaltschaften für Bundesdelikte in Bern, Lausanne, Lugano und Zürich übernehmen.» Er sieht bei der BA, aber auch beim Gericht, dort namentlich bei der Beschwerdekammer, «teils gravierende Qualitäts- und Kompetenzprobleme». Ein Grund: «Die Bundesanwaltschaft hat heute eine Art Monopol, was ihre teils ungenügenden Leistungen erklärt. Sie ist zudem einziger Lieferant von Fällen für das Bundesstrafgericht, was beide träge macht und eine Verbrüderungstendenz ergibt. Wenn mehrere Sonderstaatsanwaltschaften an ihre Stelle treten, sorgt das für mehr Wettbewerb und Qualität sowohl bei Anklage als auch bei Gericht.» Der Zürcher Rechtsanwalt ist überzeugt, dass der Rechtsstaat so gestärkt würde.
Kipfer hingegen ist der Ansicht, dass sich das Bundesstrafgericht etabliert habe. Was nicht heisse, dass nicht Verbesserungen nötig seien. «Darum treten wir seit geraumer Zeit für die Schaffung einer Berufungskammer ein, die der Gesetzgeber den Kantonen vorgeschrieben, für den Bundesstrafprozess bisher aber nicht vorgesehen hat. Der Bundesrat hat dazu jetzt einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, was ich sehr begrüsse», sagt Kipfer. «Damit könnte künftig bei allen Straffällen nicht nur die Rechtsanwendung, sondern ebenso der Sachverhalt von einer zweiten Instanz überprüft werden.»