Ein wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beschuldigter Jugendlicher darf vorsorglich in einem Jugendheim untergebracht werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Die Aargauer Jugendanwaltschaft ordnete die Unterbringung an.
Der Teenager drang vergangenes Jahr nachts in eine Haus ein und würgte dort im oberen Stockwerk ein Kind im Primarschulalter. Als die von den Geräuschen geweckte Mutter des Opfers ins Zimmer trat, flüchtete der Beschuldigte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Auffassung des Aargauer Obergerichts, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gegeben sind. Zwar hat der Gutachter beim Jugendlichen keine psychische Störung oder Beeinträchtigung der Persönlichkeit mit Krankheitswert feststellen können. Das Motiv der Tat ist laut den Ausführungen des Bundesgerichts jedoch unklar.
Deshalb könne der Vorinstanz gefolgt werden, dass die Risikofaktoren noch nicht zuverlässig beurteilt werden können. Bei einer Unterbringung sei es möglich, bisher nicht erfasste Faktoren zu erkennen und schneller darauf zu reagieren. Zudem könne mit der Unterbringung eine Stigmatisierung des Beschuldigten an seinem Wohnort und deren Folgen eher verhindert werden.
Ein Endentscheid der kantonalen Justiz liegt in diesem nach Jugendstrafrecht geführten Verfahren noch nicht vor. (Urteil 7B_758/2024 vom 31.7.2024) (sda)