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Kind gewürgt: Teenager darf im Heim untergebracht werden

Kind gewürgt: Teenager darf in Heim untergebracht werden

12.08.2024, 12:0012.08.2024, 12:11
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Ein wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beschuldigter Jugendlicher darf vorsorglich in einem Jugendheim untergebracht werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Die Aargauer Jugendanwaltschaft ordnete die Unterbringung an.

Der Teenager drang vergangenes Jahr nachts in eine Haus ein und würgte dort im oberen Stockwerk ein Kind im Primarschulalter. Als die von den Geräuschen geweckte Mutter des Opfers ins Zimmer trat, flüchtete der Beschuldigte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Auffassung des Aargauer Obergerichts, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gegeben sind. Zwar hat der Gutachter beim Jugendlichen keine psychische Störung oder Beeinträchtigung der Persönlichkeit mit Krankheitswert feststellen können. Das Motiv der Tat ist laut den Ausführungen des Bundesgerichts jedoch unklar.

Risiko schwierig zu beurteilen

Deshalb könne der Vorinstanz gefolgt werden, dass die Risikofaktoren noch nicht zuverlässig beurteilt werden können. Bei einer Unterbringung sei es möglich, bisher nicht erfasste Faktoren zu erkennen und schneller darauf zu reagieren. Zudem könne mit der Unterbringung eine Stigmatisierung des Beschuldigten an seinem Wohnort und deren Folgen eher verhindert werden.

Ein Endentscheid der kantonalen Justiz liegt in diesem nach Jugendstrafrecht geführten Verfahren noch nicht vor. (Urteil 7B_758/2024 vom 31.7.2024) (sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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PeggyB
12.08.2024 12:23registriert Mai 2019
Wie kommt ein solcher Mensch dazu, Beschwerde einzulegen? Gerichte beschäftigen, wenn er eigentlich froh sein kann, dass er von den Eltern des Opfers nicht gleich gelyncht wurde. Hier besteht offensichtlich ein komplettes Unverständnis von Recht und Unrecht.
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insert_brain_here
12.08.2024 13:48registriert Oktober 2019
Gibt es denn Jugendheime die dafür ausgelegt sind ihre Bewohner vor jemandem zu schützen der nachts versucht Menschen zu erwürgen?
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In vino veritas
12.08.2024 16:00registriert August 2018
Ist das nicht dieser 17 jährige Junge, der das achtjährige Nachbarsmädchen gewürgt hat? Und zufälligerweise hatter er einbMesser und Kondom dabei. Hat man als Verteidiger nicht auch die Pflicht, den Beschuldigungen über die Erfolgsaussichten aufzuklären? Schliesslich ist es für ihn nicht vorteilhaft, nach Hause zu kommen. Vom Opfer reden wir gar nicht
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