Zürcher Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels aufgehoben
Ein im Kanton Zürich wohnhaftes Ehepaar hat sich des Menschenhandels schuldig gemacht. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Freispruch des Zürcher Obergerichts aufgehoben. Das Paar nutze eine serbische Landsfrau als Kindermädchen und Haushaltshilfe aus.
Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil festgehalten, dass das Ehepaar der damals 27-jährigen Frau falsche Angaben zu ihren Aufgaben, ihrem Lohn und den Arbeitsverhältnissen gemacht habe. Sie gaben vor, dass sich die junge Frau nur um das jüngste der drei Kinder kümmern müsse. Im Haushalt würde es nur wenig zu tun geben.
In der Realität musste die 27-Jährige zwischen November 2015 und Juni 2016 sieben Tage pro Woche im Haushalt arbeiten, wurde zum Teil nachts zum Kaffee machen geweckt, erhielt nicht den vereinbarten Lohn und musste auf einer Matratze auf dem Boden schlafen. Diese Schlafgelegenheit wurde jeweils im Wohnzimmer oder im Kinderzimmer parat gemacht.
Finanziell abhängig
Das Ehepaar hat laut dem höchsten Schweizer Gericht die Hilflosigkeit der Frau ausgenützt, die sich illegal in der Schweiz befand. Diese habe zwar Zugang zu ihrem Pass gehabt und einen eigenen Wohnungsschlüssel. Allerdings hätten ihr die finanziellen Mittel gefehlt, um die Schweiz zu verlassen. Auch hätte sie dann die ausstehenden Löhne abschreiben müssen.
Der Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandel sei deshalb bundesrechtswidrig. Das Obergericht Zürich muss nun eine neue Strafe festlegen. Es sprach den Mann schuldig der sexuellen Nötigung, des Wuchers, der Drohung und weiterer Delikte.
Dafür bestrafte es ihn mit einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten – 10 Monate davon sollte er absitzen, 17 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weiter wurde ihm eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen auferlegt. Die Ehefrau sprach das Gericht des Wuchers und einiger Nebendelikte schuldig. Sie kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen davon. (sda)
