Schweiz
Justiz

Zürcher Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels aufgehoben

Zürcher Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels aufgehoben

06.11.2025, 12:0006.11.2025, 12:50

Ein im Kanton Zürich wohnhaftes Ehepaar hat sich des Menschenhandels schuldig gemacht. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Freispruch des Zürcher Obergerichts aufgehoben. Das Paar nutze eine serbische Landsfrau als Kindermädchen und Haushaltshilfe aus.

Deux policiers de l'Office federal de la police, gardent l'entree du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausan ...
Das Ehepaar soll die Hilflosigkeit der Serbin ausgenutzt haben.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil festgehalten, dass das Ehepaar der damals 27-jährigen Frau falsche Angaben zu ihren Aufgaben, ihrem Lohn und den Arbeitsverhältnissen gemacht habe. Sie gaben vor, dass sich die junge Frau nur um das jüngste der drei Kinder kümmern müsse. Im Haushalt würde es nur wenig zu tun geben.

In der Realität musste die 27-Jährige zwischen November 2015 und Juni 2016 sieben Tage pro Woche im Haushalt arbeiten, wurde zum Teil nachts zum Kaffee machen geweckt, erhielt nicht den vereinbarten Lohn und musste auf einer Matratze auf dem Boden schlafen. Diese Schlafgelegenheit wurde jeweils im Wohnzimmer oder im Kinderzimmer parat gemacht.

Finanziell abhängig

Das Ehepaar hat laut dem höchsten Schweizer Gericht die Hilflosigkeit der Frau ausgenützt, die sich illegal in der Schweiz befand. Diese habe zwar Zugang zu ihrem Pass gehabt und einen eigenen Wohnungsschlüssel. Allerdings hätten ihr die finanziellen Mittel gefehlt, um die Schweiz zu verlassen. Auch hätte sie dann die ausstehenden Löhne abschreiben müssen.

Der Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandel sei deshalb bundesrechtswidrig. Das Obergericht Zürich muss nun eine neue Strafe festlegen. Es sprach den Mann schuldig der sexuellen Nötigung, des Wuchers, der Drohung und weiterer Delikte.

Dafür bestrafte es ihn mit einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten – 10 Monate davon sollte er absitzen, 17 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weiter wurde ihm eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen auferlegt. Die Ehefrau sprach das Gericht des Wuchers und einiger Nebendelikte schuldig. Sie kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen davon. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
«Das Projekt Mehrwertsteuer ist schon gestorben» – Finanzierung der Armee sorgt für Ärger
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Armee ist nicht nur in der Bevölkerung umstritten. Auch in der Politik regt sich Widerstand von links bis rechts – aus unterschiedlichen Gründen.
Auf dem Kassenzettel wirkt sie klein, im Bundesbudget ist sie gewaltig: die Mehrwertsteuer. Der Bund nimmt damit pro Jahr rund 25 Milliarden Franken ein, grob gerechnet sind das gut 3000 Franken pro Einwohner.
Zur Story