Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des 28-jährigen Brian gegen ein im Dezember 2022 in Auftrag gegebenes Gutachten abgewiesen. Es war die Grundlage für die Sicherheitshaft, aus welcher der junge Mann vergangene Woche entlassen wurde.
Die Ereignisse haben das am 30. Oktober gefällte und am Freitag publizierte Urteil des Bundesgerichts überholt. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 8. November wurde Brian zwei Tage später freigelassen.
Zwar wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Drohungen sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe dürfte jedoch aufgrund der erstandenen Haft praktisch verbüsst sein.
Gegen das Gutachten, das die Zürcher Staatsanwaltschaft vergangenen Dezember in Auftrag gab, legte Brian Rechtsmittel ein. Es war die Grundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft. Das Obergericht wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Das Gutachten wurde also trotz des laufenden Beschwerdeverfahrens erstellt.
Vor Bundesgericht rügte der 28-Jährige, das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden. Die einseitigen Finanzierungs- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen dem Gutachter und der Staatsanwaltschaft würden nicht den Grundsätzen auf ein faires Verfahren und der Waffengleichheit entsprechen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen, weil Brian vor der Vorinstanz diesen Punkt nur nebenbei kritisierte. Im Wesentlichen negierte er dort die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit der Begutachtung und die Person des Gutachters.
Weil vor Bundesgericht keine neuen Streitpunkte eingeführt werden dürfen, hat es die Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. (Urteil 7B_548/2023 vom 30.10.2023) (
(yam/sda)
Das Konzept der Pflichtberteidigung habe ich verstanden. Bei Brian scheinen das aber immer wieder mehrere Personen zu sein. Dies auch nach Abschluss eines Falls. Wie kommt's?