«Wissenschaftliches Fehlverhalten»: Affäre um Zürcher Professorin landet vor Gericht
In der Weihnachtszeit 2022 herrscht Aufregung unter Schweizer Akademikerinnen und Mittelaltergelehrten weltweit. An Heiligabend hat Peter Kidd, ein britischer Blogger und Freelance-Akademiker, in die Tasten gegriffen. Carla Rossi, ehemalige Titularprofessorin der Universität Zürich, habe sich für ihr Buch bei seinen im Internet veröffentlichten Abhandlungen zu mittelalterlichen Manuskripten bedient, schreibt er in seinem Blog. Das Echo auf diese Anschuldigung ist enorm.
In der Altjahreswoche beginnen zahlreiche Forscherinnen und Forscher, darunter auch viele Laien, das Werk der angegriffenen Professorin nach weiteren Fehltritten zu durchforsten. Nachdem Kidd auch auf Twitter austeilt, entwickelt sich daraus eine veritable Hatz auf Rossi.
Fast stündlich kommen neue Ungereimtheiten ans Licht. Ein Institut, das Rossi angibt zu betreiben, werde mit zusammengeklauten Stockfotos beworben. Der Londoner Verlag, den sie führe, stehe an einer berüchtigten Adresse für Briefkasten-Firmen. Und auch das wissenschaftliche Board, mit dem sich Rossis Institution schmückt, ändere andauernd. Einer der aufgeführten Forscher schaltet sich gar persönlich in die Online-Debatte ein: Er sei zwar kontaktiert worden, habe sich aber schon nach einem Treffen zurückgezogen.
Noch dubioser wird es, als Rossi und ihr Umfeld auf die wachsende Kritik reagieren. In Stellungnahmen schlägt die Angegriffene zurück, ohne dass sie die Vorwürfe zu entkräften vermag. Derweil passt jemand mit Autorenrechten bereits publizierte Forschungsartikel im Netz an. Die mutmasslich stümperhaften Vertuschungsversuche werden sofort hämisch öffentlich gemacht. Auch juristisch versucht sich Rossi offenbar zu wehren. Ein Bild einer eingereichten Strafanzeige gegen Peter Kidd macht auf den sozialen Medien die Runde.
Eine makabre E-Mail und weitere Wirren
Längst haben zahlreiche Zeitungen in der Schweiz den Fall aufgegriffen. Auf dem Höhepunkt der Berichterstattung machen sich Reporter des «Tages-Anzeigers» im Tessin auf die Suche nach der verfemten Forscherin. Und erhalten plötzlich eine als vertraulich markierte E-Mail mit der falschen Nachricht, die Frau sei verstorben. Wer sich den derben Scherz erlaubt, ist bis heute unklar – aber auch nur eine Fussnote dieser wirren Geschichte.
Die groteske Episode rückt in den Hintergrund, dass es sich bei dieser Angelegenheit um den «klar schwersten Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens in den letzten Jahren» handelt. Zu diesem Schluss zumindest kommt der Schweizerische Nationalfonds, wie letzte Woche bekannt wird.
Der Nationalfonds hat die akademische Karriere von Rossi in beträchtlichem Umfang alimentiert: Mehrere Hunderttausend Franken Forschungsgeld erhielt die einstige Titularprofessorin der Universität Zürich für ihre Tätigkeit. Unter anderem auch für Bücher, die Rossi im eigenen Verlag herausgegeben hatte und die plötzlich unter Plagiatsverdacht standen.
Bis zu 30 Prozent der Bücher abgekupfert
Diese Bücher hat der Nationalfonds in den vergangenen Monaten wissenschaftlich untersucht. Und dabei festgestellt: Rossi hat bis zu 30 Prozent des Inhalts aus nicht zitierten Quellen abgekupfert. Der Nationalfonds verlangte von Rossi die Forschungsgelder zurück.
Das liess die Forscherin allerdings nicht auf sich sitzen und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Seit wenigen Tagen liegt dessen Urteil vor: Es fällt vernichtend aus. Auch die Richter in St. Gallen erkennen ein «massives wissenschaftliches Fehlverhalten» sowie ein «grundlegend falsches Verständnis» der Forscherin, was überhaupt ein Plagiat sei.
In Bezug auf eines der Bücher kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass Rossi nur einen äusserst geringen Anteil falsch zitiert hat. Die Forschungsgelder für zwei andere Bücher – insgesamt mehrere zehntausend Franken – muss sie dagegen an den Nationalfonds zurückzahlen. Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig.
Gewohnt wortreich nahm Rossi auf ihrer privaten Webseite Stellung zum Urteil. Sie feierte dabei den Entscheid für das eine Buch als Sieg und unterliess es dabei, die festgestellten Mängel bei den anderen beiden zu erwähnen.
Auf Anfrage zeigt sich auch der Nationalfonds zufrieden mit dem Urteil. Man erachte den Fall als abgeschlossen und werde ihn voraussichtlich nicht an das Bundesgericht weiterziehen, teilt eine Sprecherin mit.
Uni Zürich will weiter untersuchen
Auch Peter Kidd las das Urteil mit Genugtuung. Er sei erfreut, «wenn auch nicht überrascht über die äusserst sorgfältige, detaillierte und ausgewogene Analyse des Bundesverwaltungsgerichts», schreibt er in einer E-Mail an diese Zeitung.
Bleibt nur noch die in ihrem Ruf ramponierte Universität Zürich, welche die fehlbare Professorin während sechs Jahren als Titularprofessorin unter anderem Dissertationen beurteilen liess. Offenbar aber mahlen deren Mühlen nochmals etwas langsamer als jene der Justiz. Eine Sprecherin teilt mit: Die 2022 angekündigte Untersuchung laufe noch, vor deren Abschluss könne man sich nicht zu dieser Angelegenheit äussern. (aargauerzeitung.ch)
