Schweiz
Justiz

Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

20.06.2024, 18:3420.06.2024, 18:34

Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hat im Vollzug eine ambulante Massnahme zu absolvieren.

Der geständige Schweizer hat im September 2016 in Zürich seine Untermieterin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen.

Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht weitgehend den Entscheid des Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und Verwahrung des Mannes und eine ambulante Massnahme gefordert.

Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
25 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Denner Lager
20.06.2024 18:57registriert September 2023
Ich finde es richtig und wichtig das in einem Rechtsstaat jeder, egal was er gemacht hat, das Recht auf Verteidigung hat. Wenn man aber dann liest: "Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren.", kommen schon Fragen auf.
455
Melden
Zum Kommentar
25
Schweiz setzt Rückführungen in den Iran vorläufig aus – wegen Protesten
Das Staatssekretariat für Migration stellt Asylgesuche von iranischen Staatsangehörigen vorübergehend zurück, wenn ein negativer Entscheid mit Wegweisung zu erwarten ist. Grund sind die anhaltenden Proteste und die unsichere Lage im Iran.
In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Kundgebungen vor dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Exiliranerinnen und Exiliraner kritisierten dabei die Schweizer Asylpraxis und warfen den Behörden vor, Asylsuchende trotz der angespannten Lage in den Iran zurückzuschicken.
Zur Story