Vor dem Zuger Strafgericht steht ab heute Montag ein Pärchen, das versucht haben soll, den Ehemann der Frau zu beseitigen. Der Plan schlug fehl, der Mann überlebte. Die Anklage fordert Freiheitsstrafen von je zehn Jahren wegen versuchten Mordes.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um eine 39-jährige Frau und einen 46-jährigen Mann, zum Zeitpunkt der Tat im Jahr 2015/16 ein Liebespaar. Als Opfer ins Auge fassten sie laut Anklage den heute 51-jährigen Ehemann der Frau, mit dem sie seit 2010 verheiratet war.
Gemäss Anklageschrift war eine Tötung auf Raten geplant, weil der Ehemann dem Pärchen lästig wurde. Zudem habe die Frau beabsichtigt, die Wohnung, die sie nach seinem Tod erben würde, möglichst bald zu verkaufen und damit rund eine halbe Million Franken einzustreichen.
Wie der Staatsanwalt schreibt, fassten die beiden Beschuldigten den Plan, dem Ehemann heimlich Medikamente «in derart hohen Dosen zu verabreichen, dass dieser in absehbarer Zeit stirbt».
Zwar sind die Medikamente nicht einfach auf dem freien Markt erhältlich. Der Beschuldigte unterhielt aber eine zweite Beziehung mit einer Krankenschwester, die ihm das Nötige beschaffte. Die Medikamente mischte die Frau ihrem Mann, der laut Anklageschrift viel Alkohol trank, jeweils unter seine Drinks.
Die Einnahme so vieler Medikamente zeigte Wirkung. Der Mann fühlte sich laut Anklage schlapp und krank. Ihn rettete, dass der Mordplan aufflog, und dies sei «nur dem Zufall zu verdanken» gewesen, heisst es. Was zur Entdeckung führte, wollte die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn nicht publik machen.
Die Anklage fordert Freiheitsstrafen von je zehn Jahren wegen versuchten Mordes. Als Eventualantrag verlangt die Staatsanwaltschaft für beide Beschuldigten Verurteilungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord, die mit je fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden sollen. Den Mann beschuldigt sie zudem des mehrfachen versuchten Betrugs und anderer Delikte.
Der Verteidiger der Frau beantragt einen Freispruch, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Es sei gar nie zu den beschriebenen Handlungen gekommen. Zwar hätten die beiden Beschuldigten darüber gechattet, es habe sich aber nur um Gedankenspielereien gehandelt. Der Verteidiger des Mannes gab vor dem Prozess keine Auskunft.
Der beschuldigte Liebhaber ist momentan auf freiem Fuss. Die Frau sitzt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft. Gemäss ihrem Anwalt ist sie mittlerweile wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angelegt. Das Urteil wird am 12. Dezember eröffnet. (sda)