Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss sich erneut mit den Forderungen auseinandersetzen, die 17 Teilnehmer illegaler Poker-Turniere an den Staat abliefern sollen. Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerden der Spieler teilweise gutgeheissen.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, Ersatzforderungen an Teilnehmer illegaler Glücksspiele könnten nicht auf der Basis des Bruttogewinns festgelegt werden. Die eidgenössische Spielbankenkommission und das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hätten auch die für die Teilnahme an den Spielen erhobenen Kosten und die jeweils eingesetzten Beträge berücksichtigen müssen.
Die Beschwerdeführer hatten darüber hinaus gefordert, dass alle ihre Einsätze angerechnet würden und nicht nur jene, die ihnen einen Gewinn eingebracht hätten. Dies hat das Bundesgericht jedoch abgewiesen.
Die Lausanner Richter haben auch die Rüge hinsichtlich der Verjährung abgewiesen. In ihren Erwägungen führen sie aus, dass die Verjährungsfrist von sieben Jahren durch den Entscheid der Spielbankenkommission im Oktober 2016 unterbrochen worden sei, als diese die Ersatzforderungen stellte.
Die Spielbankenkommission führte im Frühling 2011 eine Hausdurchsuchung in einem Basler Club durch, der Poker-Turniere ohne die dafür notwendige Lizenz organisierte. Der Organisator wurde für die zwischen Juni 2010 und März 2011 durchgeführten Spiele mit einer Busse von 4500 Franken bestraft.
Danach wurden auch die Turnier-Teilnehmer in Form von Ersatzforderungen an den Staat zur Kasse gebeten. Diese betrugen in gewissen Fällen mehr als 10'000 Franken. (Urteil 6B_178/2019 vom 1.4.2020) (sda)