Nach dem Bezirksgericht Frauenfeld hat nun auch das Thurgauer Obergericht den Bauchef des Openair Frauenfeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach dem Festival war ein Unwetter aufgekommen, eine Helferin wurde beim Aufräumen tödlich verletzt.
Das Unglück geschah im Juli 2012 bei den Aufräumarbeiten nach dem Openair Frauenfeld: Als am Nachmittag ein Unwetter mit starken Sturmböen aufkam, wurde eine 24-jährige Helferin von einer herumfliegenden Zeltstange getroffen und so schwer verletzt, dass sie im Spital starb.
Die Staatsanwaltschaft zog den Bauchef des Festivals sowie einen Studenten, der die Helfer anleitete, vor Gericht und klagte sie wegen fahrlässiger Tötung an. Im Dezember 2014 gab es vor dem Bezirksgericht Frauenfeld Freisprüche für die beiden Openair-Mitarbeiter.
Die Anklage ging in die Berufung und verlangte erneut einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gegen den 63-jährigen Bauchef. Beim Studenten focht sie die Höhe der Entschädigung, nicht aber den Freispruch an. Auch die Familie des Opfers hatte das Urteil nicht akzeptiert.
Die Verteidigung argumentierte an der Verhandlung letzte Woche, an jenem Tag habe man nur mit einem Sommergewitter rechnen müssen. Die Gefahr sei erst mit dem Orkan gekommen, «den niemand voraussehen konnte».
Die Staatsanwältin erklärte, der Bauchef habe um die Gefahren eines Sturms auf den Openair-Gelände gewusst und hätte die Helfer abziehen müssen.
Der Sprecher des Obergerichts bestätigte am Mittwoch Berichte der «Thurgauer Zeitung» und des «Blick» über das noch nicht veröffentlichte Urteil: Für den Bauchef gab es erneut einen Freispruch. Das Obergericht wies auch die Berufung gegen die Entschädigung für den Studenten ab. Die Forderungen der Familie werden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (wst/sda)