Weil ein 23-jährigen Flugplatz-Sicherungssoldaten einen Kameraden fahrlässig angeschossen hatte, ist ein Soldat am Montag in Basel von einem Militärgericht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt worden. Zudem muss der Mann Gerichtskosten von über 9500 Franken übernehmen.
Die beiden Soldaten hatten nachts Wachdienst am Flugplatz Dübendorf ZH und in einem Aufenthaltsraum Pause gemacht. Dabei wollte der Angeklagte mit gezogener Pistole für ein Handy-Foto posieren. Aus der Waffe löste sich jedoch ein Schuss. Der Kamerad erlitt einen Lungendurchschuss und musste später am offenen Brustkorb reanimiert werden.
Zuvor hatte der Angeklagte die Pistole zerlegt und wieder zusammengesetzt, dies aber ohne die nötige Sicherheitskontrolle, wie der Auditor in der Anklage ausführte. Zudem hatte er beim Posieren den Finger am Abzug. Der Gerichtspräsident sprach in der mündlichen Urteilsbegründung denn auch von massiver, grober Fahrlässigkeit.
Das Gericht ging deswegen bei der Geldstrafe über die Anträge von Anklage und Verteidigung hinaus: Der Auditor hatte 120, der Verteidiger 50 Tagessätze gefordert. (pma/sda)