Eine ehemalige Zürcher Betreibungsbeamtin und ihr ehemaliger Freund stehen heute Dienstag unter anderem wegen Missbrauchs eines dreijährigen Mädchens vor dem Bezirksgericht. Die Anklage fordert 14 Monate bedingt für die Frau und 6 Jahre Freiheitsstrafe sowie Landesverweis für den Mann.
Der heute 42-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, von den Missbrauchs-Taten ihres damaligen Freundes gewusst zu haben. Dieser hatte ihr Bild- und Videomaterial gesendet, das ihn beim Missbrauch eines Mädchens zeigt. Zu den gezeigten Handlungen soll die Angeklagte als Reaktion geschrieben haben, ob «das alles sei».
Vor Gericht sagte sie, dass sie sich dafür schäme, was passiert sei und bat um Entschuldigung. Es sei schrecklich, wie sie auf das Bild- und Videomaterial reagiert habe. Sie habe ihren damaligen Partner nicht vor den Kopf stossen wollen. Deswegen habe sie die Vorfälle «in eine Schublade gesteckt» und verdrängt.
Vor Gericht stand auch ihr ehemaliger Freund. Er ist wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen angeklagt, weil er zwischen 2017 und 2018 das damals dreijährige Nachbarsmädchen, das er hüten sollte, mehrfach missbraucht haben soll. Dabei erstellte er die Filme und Bilder, die er seiner Freundin schickte.
Vor Gericht verneinte der Angeklagte jegliche pädophilen Neigungen. Ein Psychiater habe das bestätigt. Laut Anklage soll er allerdings bereits Ende 2016 seiner damaligen Partnerin gegenüber pädophile Tendenzen erwähnt haben.
Er führte an, dass er seit seiner Jugend viel Cannabis konsumiert habe. So auch zur Zeit der ihm vorgeworfenen Vorfälle. In klarem Zustand hätte er so etwas niemals gemacht, er sei quasi dauerbenebelt gewesen. Sein damaliges Verhalten sei heute für ihn unverständlich und er ekle sich vor sich selbst.
Die Anklage fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für die ehemalige Betreibungsbeamtin. Für ihren ehemaligen Freund, einen Italiener, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie einen Landesverweis. Die Taten des Beschuldigten seien «einfach nur abscheulich und unverzeihlich». Er habe selbstlose Hilfe vorgegaukelt, um seine Triebe auszuleben.
Auch das Verschulden der Frau sei als gross einzustufen. Sie habe ein gutes Verhältnis zur Mutter des Mädchens gepflegt. Ihre Reaktionen auf das Bild- und Videomaterial lasse einen erschauern und seien fast zynisch.
Die Anwältin des Opfers fordert zudem eine Genugtuung von 15'000 Franken. Die Mutter soll eine Genugtuung von etwas über 4000 Franken erhalten. Es sei grosses Glück – oder «dümmer als die Polizei erlaubt» –, dass der Mann so vermessen gewesen sei und seine Taten aufzeichnete.
Das Verhalten der Frau sei mit sogenanntem «Grooming» gleichzusetzen. Sie habe das Vertrauen der Mutter gehabt und so ihrem damaligen Freund das Mädchen zugeführt, damit dieser beliebig über dieses verfügen könne.
Der Verteidiger des Beschuldigten fordert nur 24 Monate bedingt, eine Busse in angemessener Höhe sowie ein Tätigkeitsverbot mit Kindern für 10 Jahre. Zudem solle vom Landesverweis abgesehen werden. Es müsse eine angemessene Strafe gefunden werden, und nicht eine, die einfach unserer Empörung entspreche.
Der Angeklagte habe Handlungen begangen, die er weder einordnen noch verstehen könne. Den Taten wohne eine grobe Rücksichtslosigkeit inne, sie seien jenseits von gut und böse. Sein Vorgehen habe allerdings wohl keine bleibenden Schäden hinterlassen.
Die Anwältin der Beschuldigten fordert sieben Monate bedingt für ihre Mandantin. Sei sei ihrem damaligen Freund hörig gewesen, was sie lange nicht gemerkt habe. So sei ihr nicht bewusst gewesen, dass ihr eigener Wille immer mehr verloren gegangen sei.
Ihr einziger Fehler sei gewesen, das Material nicht sofort gelöscht und einige äusserst dumme Bemerkungen dazu gemacht zu haben.
Der Beschuldigten wird auch Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, weil sie Personendaten per WhatsApp weitergeleitet hatte. Die ehemalige städtische Angestellte wurde im November 2018 direkt an ihrem Arbeitsplatz auf dem Betreibungsamt verhaftet. Sie wurde mittlerweile entlassen. (aeg/sda)
sie war eindeutig Mittäterin) sind ein Schlag ins Gesicht für das Opfer.
Ich versteh echt nicht warum in der Schweiz so lasche Strafen für Pädophile gelten. Wann wird das endlich angepasst, da fühlt man sich als Opfer vom Staat verarscht und nicht ernst genommen! Unsäglich so was echt...