Strafgericht Zug verhängt zwölf Jahre Haft für versuchten Mord
Ein heute 31-jähriger Mann soll in einer Märznacht 2024 aus Rache für eine Ohrfeige in Zug auf einen Bekannten geschossen haben. Das Zuger Strafgericht sprach den kosovarischen Staatsbürger am Mittwoch des versuchten Mordes und weiteren Delikten schuldig.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, einem Monat und fünf Tagen sowie einen Landesverweis, wie aus dem am Urteilsdispositiv hervorgeht. Die seit dem Tag nach der Tatnacht abgesessenen 706 Tage Haft werden an die Strafe angerechnet. Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden.
Das Gericht sieht die Tat als erwiesen und den Beschuldigten als überführt an. Der Beschuldigte habe «gefühlskalt und unglaublich entschlossen» gehandelt, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Begründung.
In der Tatnacht begann eine Auseinandersetzung auf dem Zuger Landsgemeindeplatz, bei der das Opfer dem späteren Beschuldigten eine Ohrfeige verpasste. Darauf liess sich der Beschuldigte in einem Uber nach Hause fahren und kehrte gegen 3.30 Uhr mit einer Pistole bewaffnet an den Tatort zurück. Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat beim Verhandlungstermin Ende Januar als versuchten «Ehrenmord».
Auch das Gericht sah Rache als Motiv für die Tat an. «Wer so handelt, mit diesen niedrigen Motiven, der mordet», sagte der Gerichtspräsident weiter. Das Opfer konnte mit Verletzungen am Oberkörper flüchten und kam auf die Intensivstation. Es sei nur den Rettungskräften zu verdanken, dass das Opfer nicht starb, so der Gerichtspräsident.
Glaubhafte Zeugenaussagen
Die Aussagen zweier weiterer in der Tatnacht anwesenden Personen und des Uber-Fahrers, die allesamt den Beschuldigten als Täter benannten, betrachtete das Gericht als glaubhaft. Zusammen mit Beweisen wie elektronischen Standortdaten ergab sich gemäss Begründung ein «eindeutiges Bild».
Eine von der Verteidigung und dem Beschuldigten in der Einvernahme angedeutete «Verschwörung» der Zeugen sei auszuschliessen. Die Aussagen stimmten mit den vorgefundenen Spuren überein. Eine Absprache sei auch aufgrund des Alkohol- und Drogeneinflusses, unter dem die Zeugen teils standen, nicht plausibel.
Der Landesverweis gilt für zwölf Jahre. Falls ein persönlicher Härtefall vorliegt, könnte dies den Beschuldigten vor der Verweisung bewahren. Ob dieser beim in der Schweiz aufgewachsenen Beschuldigten der Fall sei, liess der Gerichtspräsident offen. Ohnehin überwiege für das Gericht das öffentliche Interesse an einem Landesverweis das persönliche Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz, sagte er. Denn es bestehe ein «relevantes Rückfallrisiko» des Beschuldigten. Dies auch in Anbetracht seiner Vorstrafe wegen Körperverletzung.
Freisprüche für geringere Delikte
Das Gericht sprach den Beschuldigten auch der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz schuldig und verhängte eine Busse von 250 Franken. Angesichts der engen Verbindung dieser Delikte mit dem versuchten Mord, verlängerte das Gericht die Strafe nur in geringem Masse.
Hingegen sprach das Strafgericht den Beschuldigten in weiteren Anklagepunkten frei. Insbesondere den Vorwurf der mehrfachen Gefährdung des Lebens liess sich nach Ansicht des Gerichts nicht erhärten. Die zwei weiteren, bei der Schussabgabe anwesenden Personen, hätten sich nicht in der Schusslinie und damit nicht in unmittelbarer Gefahr befunden.
Freigesprochen wurde der Beschuldigte auch der Widerhandlung des Waffengesetzes in Bezug auf eine Schreckschusspistole und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum zwischen Februar und Dezember 2023. Für einen Schuldspruch reichten die Beweise nach Ansicht des Gerichts nicht aus.
Der Beschuldigte schwieg während der Verhandlung zu den Vorwürfen und machte keine Aussagen. Sein Verteidiger hatte auf nicht schuldig plädiert. (hkl/sda)
