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600'000 Franken Sozialkosten: Das Drama der teuersten Familie

600'000 Franken Sozialkosten: Das Drama der teuersten Familie der Schweiz

Die Gemeinde Schübelbach im Kanton Schwyz hadert mit einem teuren Kesb-Fall: Die Fremdplatzierung der Kinder einer alleinerziehenden Mutter kostet jährlich mehr als eine halbe Million Franken. Gerichtsakten zeigen, was für eine tragische Geschichte dahintersteckt.
13.11.2021, 13:47
Kari Kälin / ch media
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Bei den Geb�hren der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh�rden (Kesb) gibt es je nach Kantonshauptort enorme Unterschiede, die sich laut dem Vergleichsdienst Comparis kaum erkl�ren lassen. (Archivbild)
Zugemüllte Wohnung und verpasste Termine: Die Kesb musste in Schübelbach eingreifen.Bild: sda

Der Einwohnerverein Schübelbach findet die Geschichte auf seiner Facebook-Seite «unglaublich, aber wahr». Hinter dem ungläubigen Staunen verbirgt sich ein Drama.

Auf Anordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) werden die drei jüngsten Kinder einer alleinerziehenden Mutter seit dem 21. April neu in einem Heim betreut. Für die Gemeinde Schübelbach im Kanton Schwyz bedeutete das jährlich rund 600'000 Franken Sozialkosten für eine einzige Familie.

Die Psychologin stellte bei der Mutter eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit und psychische Probleme fest.

An der Gemeindeversammlung von Ende April sprach Othmar Büeler (SVP) öffentlich über den Fall, freilich ohne Details zu nennen. Vielleicht muss die Gemeinde die Steuern erhöhen. Gegenüber Telezüri sagte Büeler: «Der Fall macht mich betroffen.» Betroffen mache ihn aber auch, dass die Gemeinde zu solch einer teuren Verfügung gar nichts mehr sagen könne.

Die Mutter sieht gar kein Problem

Etwas zu sagen hatte wenig später die Mutter. Anonym schilderte sie Telezüri sinngemäss, die Fremdplatzierung und die mit ihr verbundenen Kosten seien unnötig, es gebe gar kein Problem. Sie sei nicht perfekt, aber jederzeit für ihre Kinder da und bestimmt keine schlechte Mutter. Sie sieht sich als Opfer einer Intrige. Eine Grossmutter habe sie mit Bildern von einer angeblichen Unordnung in der Wohnung angeschwärzt.

Was steckt wirklich hinter der Geschichte? Gerichtsurteile bringen jetzt Licht ins Dunkel. Das Verwaltungsgericht Schwyz lehnte im September einen Rekurs gegen die Fremdplatzierung ab, das Bundesgericht bestätigte das Verdikt. Die Akten offenbaren vor allem zwei Erkenntnisse: Erstens hat die Fremdplatzierung – ob auch das vierte Kind in einem Heim untergebracht wird, geht aus den Akten nicht hervor – eine lange Vorgeschichte. Zweitens lassen die Urteile erahnen, weshalb so hohe Kosten anfallen.

Eingeschränkte Erziehungsfähigkeit

Die Familienkonstellation ist kompliziert. Die Kinder haben unterschiedliche Väter. Bereits im August 2014 stellte die Kesb der Mutter eine sozialpädagogische Familienbegleitung zur Seite. Im September 2018 kam eine Gutachterin zum Schluss, es stehe ausser Frage, dass die Mutter ihre Kinder liebe.

Die Psychologin stellte bei ihr aber eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit und psychische Probleme fest. In krisenhaften Situationen ziehe sie sich zurück, worauf die Kinder auf sich allein gestellt seien. Gerade bei älteren Kindern falle es ihr schwer, sich durchzusetzen. Die mittlerweile 13-jährige Tochter werde zu wenig geführt und gefördert.

Erschwerend komme hinzu, dass die Mutter ihre Defizite nicht erkenne. Abgelehnt hat sie auch Hilfsangebote wie die Betreuung der beiden jüngsten Söhne in einer Kindertagesstätte. Insbesondere beim jüngsten Kind stagniert sodann die sprachliche Entwicklung.

Überall Abfallsäcke mit vollen Windeln

Man mag einwenden: Auch bei intakten Familien geraten die Eltern manchmal an den Anschlag, längst nicht alles läuft perfekt. Weshalb hat die Kesb im Fall der alleinerziehenden Mutter die Fremdplatzierung verfügt? Ein Schritt, der nur dann zulässig ist, wenn mildere Massnahmen nicht gefruchtet haben und eine Gefahr fürs Kindswohl nicht anders abgewendet werden kann. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat die Kontrolle des Hundes.

Die Schule meldete, die Mutter unternehme nichts, um ihrer Tochter mit Sehschwäche eine Brille zu besorgen.

In Polizeibegleitung – die Mutter hatte Termine für die Kontrolle ihres Haustiers im Vorfeld mehrfach sausen lassen – klopfte die Tierärztin ohne Voranmeldung an der Tür. Die Polizei und die Tierärztin fanden die Wohnung in desolatem Zustand vor, worüber die Kesb ins Bild gesetzt wurde. In der Wohnung stünden überall Abfallsäcke mit vollen Windeln. Die Kinder hätten kaum Spielfläche. Kurzum: Die ganze Wohnung sei zugemüllt. Dieser Umstand mag erklären, weshalb die Familienbegleiterin seit August letzten Jahres keinen Hausbesuch mehr habe abstatten können.

Lage spitzte sich zu

Schon vor der Hundekon­trolle spitzte sich die Lage zu. Das Sozialamt der Gemeinde berichtete, die Mutter nehme Termine nicht wahr. Die Schule meldete, die Mutter unternehme nichts, um ihrer Tochter mit Sehschwäche eine Brille zu besorgen. Etwa eineinhalb Jahre vor der Fremdplatzierung griff die Polizei frühmorgens bei einer Temperatur von 6 Grad die beiden kleinen Buben in ihrem Wohnquartier auf – barfuss, mit herunterhängenden Windeln.

Die Gerichte taxierten die Fremdplatzierung als rechtens. Das Verwaltungsgericht legt der Mutter ans Herz, ihre Besuchsmöglichkeit im Heim konsequent auszuschöpfen und ihr Interesse an den Kindern darin zu zeigen, dass sie Termine zu Gesprächen über medizinische und therapeutische Fragen wahrnehme. Ohne den Tatbeweis einer kontinuierlichen Zusammenarbeit lasse es sich nicht rechtfertigen, in absehbarer Zeit dem Hauptanliegen der Mutter Rechnung zu tragen. Das Verwaltungsgericht kritisierte sie, dass sie ihre Kinder zwischen April und August nur ein einziges Mal im Heim besucht habe.

Kinder blühen im Heim auf

Gemäss dem Heimleiter blühen die Kinder im Heim richtiggehend auf, machen erhebliche Fortschritte. In die Institution eingetreten seien sie in einem «massiv verwahrlosten» Zustand. Der jüngste Sohn leide unter massiven Sprachstörungen und Entwicklungsrückständen, die entsprechende Behandlungen benötigten. Der erhöhte Betreuungsbedarf erklärt auch, weshalb die Gemeinde Schübelbach so tief in die Tasche greifen muss für eine Familie.

In der Vergangenheit sorgten Einzelfälle mit weit höheren Ausgaben für Schlagzeilen. So verschlang die Betreuung eines Jungen («Fall Boris»), der nach einer Odyssee durch diverse Institutionen in einer geschlossenen jugendforensischen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel landete, im Monat 43'000 Franken.

Gemäss Zahlen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz waren Ende vergangenen Jahres 4568 Kinder fremdplatziert. (aargauerzeitung.ch)

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163 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Trafalgar
13.11.2021 14:06registriert August 2014
„ Das Verwaltungsgericht kritisierte sie, dass sie ihre Kinder zwischen April und August nur ein einziges Mal im Heim besucht habe.“

Ich glaube das erübrigt jede Frage ob die Fremdplatzierung richtig ist.
Vor allem aber für kleine Gemeinden sind solche Fälle aber natürlich von grosser Tragweite. Wobei man sich ev. mal die Frage stellen muss, ob das gesamte Sozialwesen nicht kantonal getragen werden sollte.
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Matthiah Süppi
13.11.2021 14:25registriert Mai 2015
Zum Glück darf eben nicht die Gemeinde entscheiden, ob und wie die Kinder platziert werden, sondern eine unabhängige Behörde macht dies, welche strenge rechtliche Vorgaben hat.
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Upsidupsiwiederda
13.11.2021 14:05registriert März 2020
Ist fast schon typisch. Die Kontrolle betreffend Haustier wurde durchgeführt, die Familienhelferin konnte wochenlang die Wohnung nicht betreten.
Also als es um den Tierschutz ging, wurde die Polizei beigezogen um zu kontrollieren. Tierschutz funktioniert im Gegensatz zum Kindesschutz.
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