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Klima

Extinction Rebellion auf Zürcher Quaibrücke: Klimaaktivisten verurteilt

Zürcher Quaibrücke blockiert: Bundesgericht verurteilt 3 Klimaaktivisten

13.03.2026, 12:0013.03.2026, 12:02

Das Bundesgericht hat drei Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten wegen einer Brücken-Blockade in Zürich verurteilt. Die drei waren im Jahr 2020 dabei, als die Gruppierung «Extinction Rebellion» die Quaibrücke lahmlegte.

An einem Samstagnachmittag im Juni 2020 kam der Auto- und Tram-Verkehr auf der Quaibrücke während mehrerer Stunden zum Erliegen. Rund 300 Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten hatten sich auf die Fahrbahn und die Tramgleise gesetzt, um auf die Klimaerwärmung aufmerksam zu machen.

Viele von ihnen verkeilten sich absichtlich mit Armen und Beinen, so dass sie schliesslich von der Polizei «entwirrt» und weggeschleppt werden mussten. Das Bundesgericht hat nun drei von ihnen letztinstanzlich verurteilt, wie aus den am Freitag publizierten Urteilen hervorgeht. Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann.

Nötigung wegen Umweg und Störung von Betrieben

Das Bundesgericht verurteilte alle drei wegen Nötigung – weil Menschen einen Umweg in Kauf nehmen mussten – sowie Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen. Damit ist der Trambetrieb gemeint, der während mehrerer Stunden blockiert war.

Eine der beiden verurteilten Frauen erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 40 Franken, weil sie bereits vorbestraft war. Die anderen beiden Verurteilten hatten keine Vorstrafen und erhielten deshalb nur bedingte Geldstrafen.

Tägliches Leben anderer gestört

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Verurteilungen mit dem Bundesrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Die Aktivisten hätten das tägliche Leben anderer Menschen absichtlich gestört. Diese Störung sei über die normale Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinausgegangen.

Klimagruppierungen wie «Extinction Rebellion» und «Act Now» legten bis vor etwa zwei Jahren immer wieder Strassen lahm. Aktuell ist diese Form des Klimaprotests aber in den Hintergrund getreten.

Urteilsnummern: 6B_1496/2022, 6B_226/2023, 6B_1491/2022 (sda)

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