Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile für die Versicherten: Das soll künftig für Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich gelten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Die Krankenkassen sollen künftig die Kosten des gewählten Leistungserbringers übernehmen müssen. Bisher wurden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Waren die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, musste der Versicherte die Differenz selbst übernehmen.
Neu sollen die Versicherten ihren Arzt oder andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich frei wählen können, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Die neue Regelung führe zu keinen Mehrkosten für die Grundversicherung, schreibt das Departement des Innern (EDI).
Weiter will der Bundesrat in grenznahen Regionen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglichen. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein.
Der Bundesrat will nun gesetzliche Grundlagen schaffen, damit diese Projekte dauerhaft weitergeführt werden können und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglich werden. (aeg/sda)