Dadvan Yousuf wurde mit seiner Geschichte, wie er dank Kryptowährungen vom Flüchtlingskind zum Multimillionär wurde, bekannt. Jetzt liegt er im Streit mit dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und eine Einigung ist nicht in Sicht. Es geht um einen News-Beitrag aus dem Jahr 2022. Zwei Journalistinnen wurden letztes Jahr per Strafbefehl wegen «übler Nachrede» verurteilt, das SRF stellte sich hinter die Berichterstattung. Aufgrund des Quellenschutzes sei es nicht möglich, sich weiter rechtlich zur Wehr zu setzen.
Am Donnerstagnachmittag fand in Zürich-Nord unweit des SRF-Standorts Leutschenbach eine Schlichtungsverhandlung auf dem Friedensrichteramt statt. Auslöser war ein Schlichtungsgesuch von Yousuf. Darin verlangt er von SRF unter anderem die Löschung von weiteren Passagen im umstrittenen Artikel, eine in seinem Sinne verfasste Berichtigung und eine Entschuldigung. Zudem soll festgestellt werden, dass SRF durch den Bericht sowie durch nach der Verurteilung der Journalistinnen publizierte Texte in seiner Persönlichkeit verletzt worden sei. Er verlangt Schadenersatz in noch unbezifferter Höhe und eine Gewinnherausgabe in der Höhe von 50'000 Franken.
«Ich habe unter der Berichterstattung sehr gelitten. Ich fühlte mich diffamiert und beleidigt. Banken saldierten zudem nach dem Erscheinen des Berichts Konten von mir und verkauften meine Aktien zu einem schlechten Kurs», sagt Dadvan Yousuf.
Schlichtungsverfahren sind nicht öffentlich. Das Schweizer Fernsehen teilt auf Anfrage mit: «Ein zentraler Grundsatz eines Schlichtungsverfahrens ist die Vertraulichkeit. SRF hält sich an diesen Grundsatz. Zudem können wir zu einem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.» Auskunftsfreudiger zeigt sich Dadvan Yousuf. Er sei nicht persönlich bei der Verhandlung erschienen, sondern von seinem Aufenthaltsort Dubai aus mit seinen zwei Anwälten in Kontakt gestanden.
Vor der Verhandlung zeigte er sich gegenüber dieser Zeitung fest entschlossen, keinerlei Einigung zu akzeptieren. Nach dem Termin sagt er, er wäre bereit gewesen, auf die Schadenersatzforderung zu verzichten, wenn SRF innert 48 Stunden den ganzen Artikel von damals vom Netz genommen hätte. Die Rechtsvertretung von SRF habe dem aber nicht zugestimmt. «Meine Anwälte sagten mir, dass wir die Klagebewilligung erhalten werden. Sobald sie da ist, werde ich auf Schadenersatz klagen», sagt Yousuf.
Die Schlichtungsverhandlung ist nur ein weiterer Schritt in einer Eskalation zwischen Yousuf und dem Medienhaus. Am Anfang stand der SRF-Beitrag aus dem Jahr 2022, in dem von «verdächtigen Transaktionen» die Rede war. Yousuf habe Transaktionen mit Krypto-Adressen getätigt, die auf schwarzen Listen stünden und vor denen gewarnt würde. In solchen Warnungen sei von Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine die Rede. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Berichterstattung über Dadvan Yousuf vorwiegend positiv gewesen. Verschiedene Medien, auch SRF, hatten die unglaubliche Geschichte eines Flüchtlingskindes erzählt, das dank dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin zu enormem Reichtum gekommen war.
Yousuf zeigte die Verfasserinnen des kritischen Artikels wegen «übler Nachrede» an, worauf sich die Justiz mit dem Text auseinandersetzte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zunächst ein. In ihrer Lesart behauptet der Beitrag gar nicht, dass Yousuf bewusst Transaktionen zur Terrorfinanzierung oder in betrügerischer Absicht tätige.
Das Zürcher Obergericht sah das zwar ähnlich, las aber auch zwischen den Zeilen und Titel und Zwischentitel. Es werde «letztlich suggeriert, Yousuf stehe durch seine Aktivitäten in Verbindung mit Betrügereien und Terrorfinanzierung sowie mit den Kriegsparteien Russland und Ukraine», heisst es im entsprechenden Beschluss. Den Journalistinnen sei es zudem nicht gelungen, zu beweisen, dass der Beitrag wahr oder zumindest in gutem Glauben über deren Wahrheitsgehalt erstellt worden sei. Diese verwiesen auf den Quellenschutz. Das Obergericht wies die Staatsanwaltschaft an, weiter zu ermitteln, worauf diese die Journalistinnen Ende Oktober 2024 per Strafbefehl verurteilte. Sie akzeptierten die Strafbefehle.
Fortan drehte sich der Streit auch um die Reaktion des SRF auf die Strafbefehle. Dieses lies den beanstandeten Artikel zunächst unverändert online und stellte sich in einer Medienmitteilung hinter die Berichterstattung. Die Strafbefehle würden akzeptiert, weil es aufgrund des Quellenschutzes nicht möglich sei, weitere Informationen ins Verfahren einzubringen, hiess es dort. Yousuf stellte wegen der Medienmitteilung erneut Strafanzeige gegen unbekannte Mitarbeiter von SRF, weil er darin die ehrverletzenden Aussagen wiederholt sah. Das SRF löschte die Passage, auf der die Strafbefehle beruhten, später und passte auch den Hinweis unter dem Artikel an.
Yousuf verlangte in seinem Schlichtungsgesuch, dass weitere Passagen im Artikel, die bei der Verurteilung der Journalistinnen keine Rolle spielten, ebenfalls gelöscht werden. Er ist fest entschlossen, weiter gegen SRF vorzugehen. «Mein Ziel ist es nun, SRF kaputtzumachen, und ich habe das Geld dafür. Ich bin der Endgegner des SRF», sagt er.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ermittelt gegen Yousuf unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und Veruntreuung. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, ob er sein Projekt einer Bildungsvermittlungsplattform mit eigener Kryptowährung korrekt verfolgte. «Ich sehe dem Ausgang der Untersuchung positiv entgegen. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft in Bern offen ausgesagt und dargelegt, dass ich mein Projekt ernsthaft und nicht nur zum Schein verfolgt habe», sagt Yousuf. Der Entscheid, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, wird in den nächsten Wochen erwartet. (aargauerzeitung.ch)
Bei allen Vorbehalten gegen SRF, aber hier bin ich klar auf deren Seite. Und würde die Staatsanwaltschaft Zürich nicht pennen, hätte auch sie schon lange ein Verfahren gegen Dadvan eröffnet.