Bundesrat will Stellung der Ehepartner in Bauernbetrieben stärken
Auf Bauernbetrieben sollen die Stellung der Ehegattinnen und -gatten, der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung sowie der unternehmerische Handlungsspielraum gestärkt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts verabschiedet.
Das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) sorge für stabile Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt, schrieb die Landesregierung am Mittwoch. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision kommt der Bundesrat einem Auftrag des Parlaments nach.
Beispielsweise mit einem bevorzugten Vorkaufsrecht der Ehegattinnen oder -gatten soll die Stellung der Partnerinnen oder Partner auf Bauernhöfen gestärkt werden. Gemäss der Botschaft schlägt der Bundesrat in diesem Bereich zwei weitere Massnahmen vor.
Zur Stärkung des Grundsatzes der Selbstbewirtschaftung sollen neu beispielsweise Erwerbsbewilligungen für landwirtschaftliche Grundstücke widerrufen werden, wenn die Bedingungen der Selbstbewirtschaftung nicht erfüllt sind. Damit solle verhindert werden, dass Landwirtschaftsfläche an Investoren oder Spekulanten gelange, schrieb der Bundesrat in der Botschaft.
Zur Stärkung des unternehmerischen Handlungsspielraums soll gemäss der Botschaft unter anderem auf gepachteten Grundstücken ein Baurecht für Ökonomiegebäude und Pflanzungen ermöglicht werden. In diesem Bereich plant der Bundesrat insgesamt vier Massnahmen.
Die Vorlage erarbeitete das Wirtschaftsdepartement mit einer externen Begleitgruppe, wie es im Communiqué weiter hiess. In dieser seien die kantonalen Landwirtschaftsämter, der Schweizer Bauernverband sowie weitere landwirtschaftliche Organisationen vertreten gewesen. (sda)