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Parlament ist für Übernahme von EU-Entscheiden beim Pflanzenschutz

Parlament ist für Übernahme von EU-Entscheiden beim Pflanzenschutz

27.02.2024, 13:1927.02.2024, 13:19
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Die Schweiz soll Zulassungsentscheide der EU zu Pflanzenschutzmitteln direkt übernehmen. Das fordert das Parlament. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat eine entsprechende Motion von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) an den Bundesrat überwiesen.

Arbeiter ernten Salat im Regen, bei der Firma Schlegel Gemuesebau, am Dienstag, 16. Mai 2023, in Buchs. Der andauernde Regen der vergangenen Wochen macht den Bauern zu schaffen. (KEYSTONE/Gian Ehrenze ...
Arbeiter beim Gemüsebau der Firma Schlegel.Bild: keystone

Mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer Ja zum Vorstoss. Kritik kam von links-grüner Seite. Die Minderheit führte unter anderem ins Feld, dass mit einem Systemwechsel die Gewässerbelastung zunehmen könnte. Der Nationalrat hatte die Motion im vergangenen Herbst mit knappem Mehr angenommen.

Der Bundesrat muss gemäss Motionstext nun sicherstellen, dass die Schweizer Behörden EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmitteln anerkennen und entsprechende Zulassungen im gleichen Zeitrahmen erlassen. Dafür könnte beispielsweise das Landwirtschaftsgesetz angepasst werden.

Bregy begründete seinen Vorstoss damit, dass sowohl die biologische als auch die konventionelle Landwirtschaft auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sei. In der Schweiz gebe es aber immer weniger verfügbare Mittel. In umliegenden Ländern könnten Landwirte hingegen neue, bessere und umweltverträglichere Wirkstoffe einsetzen. Das sei nicht länger akzeptabel, weil das Schweizer Zulassungsverfahren bereits weitgehend mit dem EU-Verfahren harmonisiert sei.

Bundesrat verweist auf laufende Arbeiten

Der Bundesrat wandte sich gegen die Motion. Er habe bereits mehrere Massnahmen beschlossen, um die Anerkennung von in der EU erteilten Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel zu erleichtern, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Sofern ein Gesuch mit dazugehörigem Dossier eingereicht werde, würden die Ergebnisse der Beurteilung von Wirkstoffen durch die EU-Behörden ohne weitere Prüfung anerkannt.

Um die Genehmigung von Wirkstoffen in der EU beziehungsweise die Bewilligung von Produkten automatisch anzuerkennen, sei es notwendig, Zugang zu den vollständigen Unterlagen zu haben. Dafür brauche es ein Abkommen, das derzeit nicht existiere. Ohne Daten zu den Eigenschaften der Produkte und ohne den Bewertungsbericht der EU-Behörden sei es nicht möglich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die an die schweizerischen Bedingungen angepasst seien.

Im Rahmen der Reorganisation des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel prüfe der Bundesrat weitere Massnahmen, sagte Baume-Schneider. Die Parlamentsmehrheit war allerdings der Ansicht, es brauche mehr Druck und auch noch weitere Schritte, um die teils dramatische Situation im Pflanzenschutzbereich zu verbessern. (saw/sda)

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