«Ein Sieg für Mathys»: Eltern des zu Tode geschüttelten Babys gewinnen vor Bundesgericht
Seit dem Tod ihres Sohnes kämpfen Jean-Christophe und Laure Abel nicht nur mit der Trauer, sondern auch um Gerechtigkeit und Genugtuung. Ihr zehn Monate alter Mathys starb im April 2018, weil die Nanny ihn schüttelte. Sie geriet nach eigenen Angaben in Panik, als der kleine Bub das Bewusstsein verlor. Nun setzte das Bundesgericht am Mittwoch voraussichtlich den Schlusspunkt unter die langwierige juristische Auseinandersetzung zur Affäre.
Worum geht im Fall genau?
Die Nanny wurde im Dezember 2023 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die strafrechtliche Seite des Verfahrens war damit abgeschlossen. Allerdings konnte die verurteilte Französin die den Eltern zugesprochene Genugtuung von 100'000 Franken nicht bezahlen. Darum stellten die in Versoix GE wohnhaften Abels bei der kantonalen Opferhilfe ein Gesuch um 70'000 Franken. Sie taten dies drei Monate, nachdem das Urteil mit dem zweitinstanzlichen Schuldspruch rechtskräftig geworden war.
Die Opferhilfe trat nicht auf das Gesuch ein. Die Begründung: Das Ehepaar habe die einjährige Frist für die Einreichung des Gesuchs verpasst. Der Aspekt der Genugtuung sei bereits mit dem erstinstanzlichen Urteil im Januar 2023 entschieden und nicht angefochten worden. Das Genfer Verwaltungsgericht bestätigte diese Interpretation. Jean-Christophe und Laure Abel reichten Beschwerde ein.
Wie fällt das Urteil aus?
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut. Der Entscheid fiel an der öffentlichen Verhandlung in Lausanne mit 3 zu 2 Stimmen. Wie viel Geld das Ehepaar Abel effektiv erhält, ist damit noch nicht geklärt. Der Fall geht zurück an die kantonale Opferhilfe, die das Gesuch behandeln muss.
Warum waren sich die Richter uneins?
Im Kern ging es um die Frage, wie nah am Wortlaut ein Gesetzesparagraf interpretiert werden soll. Bei triftigen Gründen, etwa wenn ein Text dem eigentlichen Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufe, könne man von der wortwörtlichen Interpretation abweichen, betonte Bundesrichter François Chaix (FDP). Er beantragte die Annahme der Beschwerde. Chaix verwies darauf, dass der Bundesrat und die vorbereitende Expertengruppe bei der Ausarbeitung des Opferhilfegesetzes Anfang der 2000er-Jahre davon gesprochen hätten, dass die Frist mit Abschluss des Strafverfahrens zu laufen beginne.
Heute steht im Opferhilfegesetz jedoch: Das Gesuch ist ein Jahr «ab endgültigem Entscheid» über die Frage der Genugtuung einzureichen. Unter Umständen also vor Abschluss des gesamten Verfahrens. Auf diesen Wortlaut, der auch in Dokumenten des Bundesamts für Justiz auftaucht, stützte sich Richter Thomas Müller (SVP). Er wolle mit seinem Gegenantrag die Tragödie der Familie «in keiner Weise» relativieren. Sie erfülle im Grundsatz durchaus die Bedingungen für Gelder der Opferhilfe. Aber: Gesetz ist nun mal Gesetz, Schicksal hin oder her.
Laurent Merz (Grüne) schloss sich dem Gegenantrag an, dies auch im Sinne der Rechtssicherheit. Die beiden Bundesrichter Lorenz Kneubühler (SP) und Stephan Haag (GLP) plädierten dagegen für mehr Augenmass. Zumal es das Ziel der Opferhilfe ist, den Betroffenen so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen. «Es leuchtet ein, dass der Gesetzgeber ihnen nicht zumuten wollte, noch während des Verfahrens ein weiteres Verfahren einzuleiten», sagte Kneubühler.
Wie reagiert die Familie auf das Urteil?
Jean-Christophe Abel wirkte im Gerichtssaal gleichermassen erfreut und gefasst. Seine Frau war mit den beiden Mädchen zu Hause geblieben. «Wir sind erleichtert, dass wir am Ende der Gerichtsverfahren angekommen sind», sagte Abel im Anschluss. «Es ist ein Sieg für unseren Mathys, auch wenn er mit keinem Geld der Welt wieder zum Leben erweckt werden kann.» Für ihn ist aber klar: «Das Geld gehört unserem Sohn.» Mit dem Verein «Stop Bébé Secoué Suisse» möchten er und seine Frau die Gesellschaft für die Gefahren des Babyschüttelns sensibilisieren.
Was sind die Folgen über den Fall hinaus?
In der ganzen Schweiz gilt nun: Die Frist für die Einreichung eines Gesuchs bei der Opferhilfe endet erst ein Jahr nach Abschluss des gesamten Strafverfahrens, sofern die Entschädigungsansprüche darin geltend gemacht wurden.
Das schaffe auch für andere Betroffene Klarheit, sagt der Anwalt der Opferfamilie, Julien Marquis. Er sieht im Urteil zudem «ein wichtiges Signal», dass in der Opferhilfe «die Einfachheit gegenüber Formalismus Priorität haben muss». (aargauerzeitung.ch)

