Über ein Jahr ist es her, seitdem eine Kellnerin in Baden ein lesbisches Paar aus einer Bar geworfen hat. Die beiden betroffenen Frauen, Teja Mucnjak und ihre damalige Partnerin, erstatteten Anzeige wegen Diskriminierung und schilderten ihr Erlebnis im Lokal Rail One in einem Video auf Social Media, wie watson bereits berichtete.
Sie hätten in der Bar nur miteinander geredet, Händchen gehalten und sich ab und zu geküsst, als die Kellnerin dem Paar das bereits bezahlte Geld für ihre zwei Biere zurückgab und sie aufforderte, zu gehen. «Es hat andere Leute hier, die das nicht sehen wollen», soll die Kellnerin ihnen gesagt haben, wie sie in ihrem Video sagten.
Das Video schlug hohe Wellen. Auf Google Maps hagelte es negative Bewertungen für das Rail One. Daraufhin meldete sich der Wirt in den Medien zu Wort. Den Rauswurf der beiden Frauen rechtfertigte er wie folgt: «Sie haben Bewegungen gemacht wie beim Sex.» Dass es sich bei den beiden Frauen um Lesben handele, sei ihm egal. «Auch eine Frau und ein Mann können hier nicht vor allen Augen Liebe machen.»
Der Wirt lieferte watson ausserdem Aufnahmen seiner Überwachungskamera, die den Vorfall festgehalten haben. Blöd nur: «Bewegungen wie beim Sex» waren darauf keine zu sehen. Und doppelt blöd: Genau diese Aufnahmen haben dem Paar nun geholfen, den Fall zu gewinnen, weil darauf zu sehen ist, wie die Kellnerin den Frauen Geld zurückgibt und sie zum Gehen auffordert. «Ohne das Video wäre Aussage gegen Aussage gestanden», sagt Teja Mucnjak.
Die Staatsanwaltschaft Baden sprach die Kellnerin, die das lesbische Paar damals aus dem Lokal warf, Ende Februar schuldig. Sie habe «eine von ihr angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung verweigert».
Die Beschuldigte hat eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken und einer Busse von 400 Franken erhalten. Zudem entschied die Staatsanwaltschaft, dass sie die Prozess- und Anwaltskosten der beiden Klägerinnen übernehmen muss.
Klägeirn Teja Mucnjak freut sich trotz der tiefen Strafe über das Urteil:
Mit ihrem Gesicht und Namen in die Öffentlichkeit zu treten, war für Mucnjak und ihre damalige Partnerin ein Schritt mit weitreichenden Folgen. «Wir mussten viele Male erleben, wie Fremde auf uns zukamen, uns beleidigten oder homophobe Sprüche nachriefen», sagt Mucnjak. Besonders schlimm sei es in den ersten paar Monaten nach Veröffentlichung des Videos gewesen. Komplett nachgelassen hätten derlei Aktionen allerdings bis heute nicht.
Diese Vorfälle vor Gericht zu ziehen, bringe leider wenig. «Es stellt sich das gleiche Problem, das wir ohne Video auch bei der Bar gehabt hätten: Es stünde Aussage gegen Aussage», sagt Mucnjak.
Die Freude über die Verurteilung der Kellnerin lässt sie sich damit aber nicht nehmen. Und das Video würde sie auch rückblickend noch online stellen: «Es ist wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Schweiz Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung noch immer Diskriminierung erleben.»
Auch die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) verkündet ihre Freude über das Urteil in einer Medienmitteilung:
Das Urteil der Staatsanwaltschaft Baden ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Kellnerin hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben und zieht den Fall an die nächste Instanz.
Weiss da jemand mehr?
Daher lässt sich schon eine Homophobie erkennen.