Unter Rheinbrücke durchgeflogen: Heli-Pilot muss Lizenz vorübergehend abgeben
Ein Hobby-Helikopterpilot muss seine Fluglizenz für zwei Monate abgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann flog am 24. Dezember 2021 zwei Mal unter der Rheinbrücke bei Bendern in Liechtenstein durch.
Ein Passant filmte einen Teil des Flugmanövers des Piloten, der auch als Fluginstruktor tätig ist. Zwei Tage später war das Video für alle auf einem Medienportal abrufbar.
Zu kleiner Abstand
Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag publizierten Urteil zum Schluss, dass der Pilot mit seinem Manöver eine konkrete Gefahr geschaffen habe. Es berücksichtigt dabei, dass er zwei Mal unter der Brücke durchflog, ohne Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben. In seiner am Tag der Veröffentlichung des Videos gemachten Selbstanzeige schrieb der Mann selbst, er habe nicht lange überlegt.
Wie aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervorgeht, betrug der Abstand vom Helikopter zum Wasser beziehungsweise zur Brückenunterseite maximal 4,5 Meter. Eine Windböe oder eine kleine Veränderung der Luftströmung hätte genügt, um einen Zusammenstoss zu bewirken.
Nicht verboten heisst nicht automatisch erlaubt
Der Beschwerdeführer hatte unter anderem damit argumentiert, dass das Unterfliegen einer Brücke gesetzlich nicht verboten sei. Dies bedeutet laut Gericht jedoch nicht, dass es zulässig ist. Den vom Bundesamt für Luftfahrt verfügten Warnentzug der Lizenz erachtet es als «geeignet», um den Mann von weiteren Regelverstössen abzuhalten.
(Urteil 2C_284/2025 vom 20.3.2026)
(sda)
