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Die Abstimmungen im Kanton Luzern vom 18. Mai 2025 live

Abstimmungen am 9. Februar 2025 in der Schweiz: Alle Resultate aus dem Kanton Luzern.
Bild: keystone/watson

Finanzausgleich und Spitalgesetz: So hat der Kanton Luzern abgestimmt

Am 18. Mai 2025 wird im Kanton Luzern abgestimmt. Auf nationaler Ebene gibt es zwar keine Vorlagen, dafür aber diverse auf kantonaler. Hier findest du alle Informationen und Ergebnisse aus dem Kanton Luzern dazu.
18.05.2025, 14:39
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Kanton Luzern: Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich

Die Resultate:

Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich (Teilrevision 2026)

Ausgezählt: 79/79 | Stand: 19:43 Uhr

87,0% Ja

13,0% Nein

Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich (Teilrevision 2026)

Ausgezählt: 79/79 | Stand: Schlussresultat

87,0% Ja

13,0% Nein

Gemeinde

Die Luzerner Stimmberechtigten haben eine Änderung des Finanzausgleichs gutgeheissen, und zwar mit einem Ja-Stimmenanteil von 87 Prozent (70'560 zu 10'590 Stimmen). Die Vorlage unterlag dem obligatorischen Referendum.

Die Gesetzesänderung wurde nötig, weil der Ausgleich zwischen reichen und armen Gemeinden aus dem Gleichgewicht geraten war. Grund dafür war, dass die Städte Luzern und Kriens plötzlich sehr viel höhere Unternehmenssteuern einnahmen.

Die regional sehr unterschiedlichen Steuergewinne führten beim Finanzausgleich zu einem überhöhten Wachstum. Die Folgen waren ein Ungleichgewicht zwischen den Gemeinden sowie höhere Kosten für die Gebergemeinden und den Kanton. Zudem würde der ausgewiesene finanziellen Bedarf der Empfängergemeinden teilweise höher vergütet als nötig.

Die vom Kantonsrat beschlossene Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sollte das System im Gleichgewicht halten. Ohne dass die Empfängergemeinden schlechter gestellt werden, sollten die Gebergemeinden und der Kanton entlastet werden. Mit der Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich entstehen dem Kanton neue Ausgaben von jährlich 10,6 Millionen Franken.

Kanton Luzern: Änderung des Spitalgesetzes

Die Resultate:

Änderung des Spitalgesetzes (Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten)

Ausgezählt: 79/79 | Stand: 19:43 Uhr

51,7% Ja

48,3% Nein

Änderung des Spitalgesetzes (Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten)

Ausgezählt: 79/79 | Stand: Schlussresultat

51,7% Ja

48,3% Nein

Gemeinde

Die Luzerner Spitäler werden per Gesetz zu demselben Grund- und Notfallangebot verpflichtet. Die Stimmberechtigten haben sich damit für Sicherheit und weniger Flexibilität ausgesprochen. Der Entscheid fiel indes knapp aus.

Heute bietet das Luzerner Kantonsspital an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen sowie die private Hirslanden Klinik St. Anna eine Grund- und Notfallversorgung an, zu der sie vom Kanton mittels Leistungsvereinbarung verpflichtet wurden. Um namentlich das Angebot in Wolhusen zu sichern, beschloss der Kantonsrat, dieses Minimalangebot im Spitalgesetz zu verankern.

Die GLP, unterstützt von Wirtschaftskreisen der Mitte und FDP, lehnten dies ab und ergriffen das Referendum. Es mache wenig Sinn, allen Spitälern im Gesetz die gleichen Pflichtleistungen vorzuschreiben. Es sei wichtiger, dass die Spitäler Flexibilität hätten, um auf Veränderungen im Gesundheitswesen reagieren zu können.

Entlebuch stimmte am deutlichsten dafür

Die Stimmberechtigten folgten den Argumenten des Referendumskomitees aber knapp nicht. Sie hiessen die Änderung des Spitalgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,7 Prozent (42'245 zu 39'440 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung betrug 29,4 Prozent.

Hintergrund der Diskussionen um das Spitalangebot war der Neubau, den das Kantonsspital derzeit in Wolhusen errichtet. Im Entlebuch und im Hinterland kamen Befürchtungen auf, dass das Spital sein bisheriges Angebot kürzen könnte.

Die grösste Zustimmung zur Gesetzesänderung gab es denn auch im Entlebuch, wo 90 Prozent der Stimmenden Ja sagten. Den tiefsten Ja-Stimmenanteil hatte dort die Gemeinde Werthenstein mit 86 Prozent, den höchsten Doppleschwand mit über 92 Prozent.

Auch der Wahlkreis Willisau unterstützte die Vorlage deutlich, nämlich mit 62 Prozent. Bis auf Altbüron und Nebikon votierten alle Gemeinden des Wahlreises für die Spitalvorlage.

Im Wahlkreis Sursee war die Gesetzesänderung am umstrittensten. Unter dem Strich resultierte ein knappes Ja von 50,65 Prozent. Im Wahlkreis Hochdorf unterstützten noch 47 Prozent die Vorlage, in Luzern Land 45 Prozent und in Luzern Stadt 43 Prozent.

Finanzierung ernst nehmen

Die Mitte begrüsste in einer Mitteilung das Ja. Die Bevölkerung unterstütze eine Gesundheitspolitik, die allen Menschen im Kanton, unabhängig ihres Wohnorts, eine Spitalversorgung ermögliche. Der Entscheid sei erfreulich, weil er die medizinische Versorgung in Wolhusen und Sursee stärke, teilte die SVP mit.

Mitte und SVP betonten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen in gewissen Fällen auch Abweichungen vom gesetzlichen Leistungsangebot zuliessen. «Erfreut» zeigte sich in einer Mitteilung die SP. Mit dem revidierten Spitalgesetz gebe es verbindliche minimale Leitplanken, die das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung stärkten. Das Resultat zeige aber auch, dass die Bedenken bezüglich der Finanzierung ernst genommen werden müssten.

Die FDP nahm das Abstimmungsresultat gemäss einer Mitteilung zur Kenntnis. Sie respektiere den Volksentscheid, auch wenn sie die Änderung des Spitalgesetzes nicht als zwingend notwendig erachtet habe, teilte die Partei mit, welche zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen hatte.

Referendumskomitee befürchtet steigende Krankenkassenprämien

Das Referendumskomitee sprach in einer Mitteilung von einem bedauerlichen Ja. Das knappe Resultat zeige, dass das Referendum gegen die Vorlage berechtigt gewesen sei. Die Gesetzesänderung sei nicht nötig gewesen, weil Luzern bereits über eine funktionierende Gesundheitsversorgung verfüge.

Nach Ansicht des Komitees drohen dem Kanton Luzern nun steigende Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien. Es bleibe unklar, wie die geforderten Leistungen finanziert werden sollen. «Der festgeschriebene Angebotszwang gefährdet die medizinische Qualität», hiess es in der Mitteilung weiter.

Das Luzerner Kantonsspital Wolhusen am Dienstag, 2. Juni 2009.(KEYSTONE/Sigi Tischler)
Das Luzerner Kantonsspital wird verpflichtet, an einigen Standorten mindestens eine Grund- und Notfallversorgung anzubieten.Bild: KEYSTONE

Das ist geplant

Neu soll nach dem Gesetz die Grund- und Notfallversorgung in den Spitälern mindestens die Bereiche Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflege auf dem Niveau einer Überwachungsstation und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft betreffen. Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) wird zudem verpflichtet, an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen auch zukünftig mindestens eine Grund- und Notfallversorgung anzubieten. In bestimmten Fällen kann der Regierungsrat dem LUKS jedoch Ausnahmen von diesem gesetzlich definierten Mindestangebot bewilligen. (sda/kek)

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Das waren die bisher knappsten Abstimmungen in der Schweiz
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Das waren die bisher knappsten Abstimmungen in der Schweiz
Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Abgestimmt am: 06.12.1992
Ergebnis: abgelehnt
Stimmenunterschied: 23'836
quelle: keystone
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Erklärvideo Umweltverantwortungsinitiative
Video: watson
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    3 Mal das Maximum und 0 vom Sieger – von diesen Ländern bekam die Schweiz Punkte im Final
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