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Fünf Schuldsprüche im VBL-Subventionsprozess

Fünf Schuldsprüche im VBL-Subventionsprozess

14.03.2025, 11:2314.03.2025, 12:50
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Das Kriminalgericht Luzern hat am Freitag im Prozess um Subventionen der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) fünf frühere respektive aktuelle Kader des Betrugs schuldig gesprochen. Es verhängte bedingte Freiheits- und Geldstrafen. Der frühere VBL-Direktor erhielt mit 15 Monaten die höchste Strafe.

Der Ehemalige Direktor der VBL, Norbert Schmassmann, rechts, und sein Verteidiger Arno Thuerig, links, sind auf dem Weg zur Gerichtsverhandlung im Hotel Radisson in Luzern am Dienstag, 21. Januar 2025 ...
Der ehemalige Direktor der VBL, Norbert Schmassmann, rechts, und sein Verteidiger Arno Thürig, links, sind auf dem Weg zur Gerichtsverhandlung im Hotel Radisson in Luzern am Dienstag, 21. Januar 2025.Bild: keystone

Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Männern vorgeworfen, 2018 und 2019, trotz anderslautender Vereinbarung mit den Subventionsgebern, innerhalb des VBL-Konzerns verrechnete kalkulatorische Zinsen als Kosten deklariert zu haben. Ziel soll es gewesen sein, höhere Subventionen zu erhalten, und so der Stadt Dividenden auszuzahlen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für jeden der Beschuldigten einen Schuldspruch wegen Betrugs und eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Eine solche Pauschalstrafe lehnte das Kriminalgericht ab, weil die Verantwortlichkeiten und die Tatbeteiligungen unterschiedlich seien, erklärte es bei der Urteilseröffnung vom Freitag.

Die höchste Strafe erhielt der frühere VBL-Direktor. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten aus. Zwei weitere Beschuldigte wurden mit je 12 Monaten und 20 Tagen bestraft, ein Beschuldigter erhielt 8 Monate und 14 Tage, ein weiterer eine Geldstrafe von 127 Tagessätzen zu 220 Franken. Alle Strafen wurden bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dab/sda)

(rbu/sda)

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