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Luzerner Bordellchefin war auch Menschenhändlerin

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Zwei Sexarbeiterinnen sitzen an der Bar. (Symbolbild)Bild: AP/AP

Luzerner Bordellchefin war auch Menschenhändlerin

30.04.2025, 09:0530.04.2025, 10:35
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Eine Luzerner Bordellchefin hat sich bei der Rekrutierung von Prostituierten als Menschenhändlerin betätigt. Das Kantonsgericht hat die Schuldsprüche der ersten Instanz bestätigt und die Freiheitsstrafe erhöht.

Wie schon das Kriminalgericht, sprach auch die Berufungsinstanz die 57-Jährige des gewerbsmässigen Menschenhandels, der Zuhälterei und der gewerbs- und bandenmässigen Geldwäscherei schuldig. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

Das Kantonsgericht bestrafte die frühere Bordellchefin mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Es verlängerte damit die Strafe um acht Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Strengere Strafe als beantragt

Mit der Strafe ging das Kantonsgericht auch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die sechs Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt.

Die aus Thailand stammende Schweizerin bestellte laut Kantonsgericht von 2012 bis 2014 für ihr Bordell an der Luzerner Baselstrasse Thailänderinnen aus armen Verhältnissen wie Ware für ihr Etablissement. Sie habe damit mit den Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Handel betrieben, hiess es im Urteil.

Hohe Schulden

Für die Touristenvisa verrechnete die Menschenhandelsorganisation den Frauen hohe Geldbeträge, die sie zurückzahlen mussten. Die eine Hälfte der Einnahmen aus der Prostitution ging gemäss Urteil an die Menschenhandelsorganisation, die andere an die Bordellchefin. Die Frauen mussten als Sexarbeiterinnen 40'000 bis 60'000 Franken erwirtschaften, bis sie ihre Schulden abbezahlt hatten.

Ohne Geld, ohne Deutschkenntnisse und ohne Arbeitsbewilligung, blieb den Frauen nach Einschätzung des Gerichts nichts anderes übrig, als sich den von der Bordellchefin aufgestellten Bedingungen zu unterwerfen, hiess es in dem Urteil. Diese Zwangslage habe die Beschuldigte ausgenutzt.

Missliche Bedingungen

Die Frauen wohnten und arbeiteten nach Darstellung des Gerichts im Etablissement unter misslichen Bedingungen. Sie mussten den Freiern rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Waren die Betten wegen Kundschaft besetzt, schliefen sie auf dem Küchenboden.

Ganz anders hatte der Verteidiger der früheren Bordellchefin am Berufungsprozess von Ende Januar die Situation der Sexarbeiterinnen dargestellt. Die Frauen seien freiwillig in die Schweiz gekommen, um Geld zu verdienen, erklärte er. Sie seien deswegen auch bereit gewesen, sich zu verschulden.

Keine naiven Frauen

Der Verteidiger erklärte zudem, dass die Frauen nicht naiv gewesen seien. Sie hätten gewusst, auf was sie sich einliessen, denn sie hätten schon Erfahrung im Milieu gehabt. Die Regeln im Bordell bezeichnete der er als «branchenüblich».

Bereits erstinstanzlich rechtskräftig verurteilt worden war die Beschuldigte wegen Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung. Diese Punkte wurden von ihr nicht angefochten. Das Kantonsgericht verpflichtete die Beschuldigte ferner dazu, mehreren Privatklägerinnen Schadenersatz und Genugtuung zu zahlen. (sda)

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