Schweiz
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Jolanda Spiess-Hegglin bringt «Blick» vor Gericht: Deshalb könnte es richtig teuer werden

Der Zürcher Medienkonzern muss sich wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung gegen Jolanda Spiess-Hegglin verantworten. Es droht die Herausgabe von Gewinn.

Pascal Hollenstein / ch media



Was ist die bürgerliche Ehre eines Menschen wert? Und: Darf man mit einer Persönlichkeitsverletzung Geld verdienen? Das wird nun am 10. April gerichtlich geklärt. Vor den Schranken des Zuger Kantonsgerichts: Jolanda Spiess-Hegglin, ehemalige grüne Kantonsrätin aus dem Kanton Zug. Und der Zürcher Medienkonzern Ringier.

ZUR MELDUNG, DASS SICH JOLANDA SPIESS-HEGGLIN ALS ZUGER KANTONSRAETIN ZURUECKTRITT, STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 24. NOVEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Zuger Kantonsraetin Jolanda Spiess-Hegglin von der Piratenpartei posiert anlaesslich einer Kantonsratssitzung am Donnerstag, 28. Januar 2016, im Regierungsgebaeude in Zug. (KEYSTONE/Urs Flueeler)

Jolanda Spiess-Hegglin bringt Ringier vor Gericht. Bild: KEYSTONE

Ausgangspunkt der Verhandlung sind die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Dezember 2014, als es zwischen Spiess-Hegglin und dem Zuger SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Was genau vorgefallen ist, konnte juristisch nie geklärt werden.

Ein Strafverfahren gegen Hürlimann wegen Sexualdelikten ist rechtskräftig eingestellt. Umgekehrt hat die Zuger Justiz Spiess-Hegglin entlastet, Hürlimann falsch beschuldigt zu haben.

Man wird also nie wirklich wissen, was in jener Nacht geschah. Was aber jedermann in der Schweiz beobachten konnte, ist, was sich ein paar Tage später zutrug.

Heiligabend war es, als der «Blick» die Geschichte zu Spiess-Hegglin und Hürlimann gross auf die Titelseite rückte. Die Zeitung nannte die beteiligten Personen beim Namen, zeigte sie im Bild, ohne ihr Einverständnis.

Ab diesem 24. Dezember 2014 gab es kein Halten mehr, es galten weder Opferschutz noch Unschuldsvermutung: Es folgte eine Medienlawine, die Spiess-Hegglin und Hürlimann förmlich unter sich begrub und ihr Leben radikal veränderte.

«Das Interesse einer grossen Öffentlichkeit ist aber nicht zu verwechseln mit einem öffentlichen Interesse.»

Schweizer Presserat

Das Urteil des Presserates

In der anstehenden Gerichtsverhandlung vom 10. April geht es zunächst nur um diesen ersten «Blick»-Artikel vom 24. Dezember 2014: Durfte der zum Ringier-Konzern gehörige «Blick» Jolanda Spiess-Hegglin mit einer derart persönlichen Geschichte ungewollt und ungefragt in die Medienarena zerren? Durfte er ihre Intimsphäre – dazu gehören sexuelle Kontakte generell – verletzen und sie einem medialen Trommelfeuer aussetzen, das ihr Ansehen derart herabsetzen und ihre bürgerliche Existenz potenziell vernichten könnte?

Nein, er durfte nicht, urteilte bereits der Schweizer Presserat, der über die Einhaltung der guten Sitten im Mediensektor wacht. Zwar entspreche es «der Natur des Menschen, sich für den Intimbereich anderer zu interessieren», schrieb das Gremium in seinem Urteil: «Das Interesse einer grossen Öffentlichkeit ist aber nicht zu verwechseln mit einem öffentlichen Interesse.» Der «Blick», so das Verdikt, habe das Gebot des Schutzes der Privat- und Intimsphäre verletzt.

Der Presserat ist der Presserat. Seine Urteile sind in der Branche zwar Richtschnur. Doch Sanktionen kann der Presserat nicht ausfällen. Und für Gerichte bindend sind seine Beschlüsse ohnehin nicht.

Vereinfacht gesagt: Die Urteile des Presserats haben moralische Kraft, aber selten faktische – und einer breiten Öffentlichkeit sind sie zumeist nicht bekannt.

Wirkungsvoll sind sie nur dann, wenn die Medien Einsicht zeigen. Beim Ringier-Verlag, zu dem der «Blick» gehört, war das nicht der Fall. Eine Entschuldigung ist bisher ausgeblieben, die Leserschaft des «Blicks» wurde auch nicht über den Presseratsentscheid informiert.

Mehr noch: Ringier nutzte die Information aus Spiess-Hegglins Presseratsbeschwerde zur damals gefundenen DNA, um wiederum Schlagzeilen zu produzieren und ihre Intimsphäre gleich nochmals zu verletzen.

Deshalb hat Spiess-Hegglin den zivilrechtlichen Weg gegen Ringier gewählt. Sie wolle, sagt sie, dass Unrecht als Unrecht anerkannt werde. Dass «auch Menschen, welche sich ausschliesslich aus dem ‹Blick› informieren, erfahren, dass ich damals nichts falsch gemacht habe».

Ein Präzedenzfall?

Das ist die private Seite. Die öffentlich relevantere ist diese: Spiess-Hegglin könnte einen Präzedenzfall schaffen. Ringier könnte in einem späteren Verfahren dazu verpflichtet werden, das Geld abzuliefern, das der Konzern verdient hat, indem er ihre Haut zu Markte trug.

ARCHIVBILD ZUM DEFINITIVEN RUECKTRITT VON PATTY SCHNYDER --- Patty Schnyder of Switzerland looks disappointed after loosing the 1/8 finals game against Samantha Stosur of Australia (not pictured) at the WTA Ladies Championship tennis tournament in Gstaad, Switzerland, this Thursday, July 19, 2018. (KEYSTONE/Anthony Anex)

Im Visier der «Sonntags-Blick»: Patty Schnyder. Bild: KEYSTONE

«Gewinnabschöpfung» nennt sich das im Juristendeutsch. Dass das möglich ist, hat das Bundesgericht erstmals 2006 entschieden. Damals ging es um den «SonntagsBlick». Kläger war der Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder. Dass das Blatt seine Persönlichkeit verletzt hatte, indem es ihn als «Taliban» bezeichnet und windiger Geschäftspraktiken verdächtigt hatte, stand fest. Doch Ringier weigerte sich anzuerkennen, dass der «Sonntags-Blick» mit seiner Berichterstattung gegen Schnyder Geld verdient hatte.

Das Bundesgericht sah das anders und wies die Zürcher Justiz an, diesen Gewinn zu definieren. Schnyder und Ringier einigten sich in der Folge aussergerichtlich.

«Jolanda ‹Heggli› zeigt ihr ‹Weggli›»

Titel einer «Blick»-Story über Spiess-Hegglin

Der aktuelle Fall könnte alle Dimensionen sprengen. Im Gegensatz zum Fall Schnyder oder auch zum Fall des Zürcher Milliardärssohnes Carl Hirschmann geht es heute nicht mehr nur um verkaufte Zeitungen. Es geht vor allem um Klicks im Internet, und die sind messbar.

Allein 2015 gehörten auf «Blick.ch» gemäss Schweizer Mediendatenbank knapp 40 Artikel über Jolanda Spiess-Hegglin zu den Top 5 der meistgeklickten Artikel. Spiess-Hegglin hat Hansi Voigt für eine Expertise angefragt. Der ehemalige Chefredaktor von «watson» und «20 Minuten Online» ist ein profunder Kenner der Online-Welt. Voigt kann abschätzen, was so ein Klick auf der Webpage von «Blick.ch» an Werbeerträgen einbringt.

ZUR MELDUNG, DASS DER GESCHAEFTSFUEHRER UND CHEFREDAKTEUR HANSI VOIGT DAS NEWSPORTAL WATSON NACH DREIJAEHRIGER TAETIGKEIT VERLAESST, STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG 12. APRIL 2016 FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG. - Hansi Voigt, Chefredaktor von Watson, aufgenommen am 19. Maerz 2014 in der Redaktion von Watson in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally) *** NO SALES, NO ARCHIVES ***

Ex-watson-Chefredaktor Hansi Voigt. Bild: KEYSTONE

Mehr als eine Million verdient

Dabei geht es nicht nur um den Artikel vom 24. Dezember 2014, sondern um all jene, die in der gesamten Kampagne noch folgten. Insgesamt erschienen allein in der «Blick»-Gruppe weit über 200 Artikel – ohne dass Spiess-Hegglin ein einziges Mal bewusst mit einem «Blick»-Redaktor gesprochen hatte.

Viele der Storys trugen perfide Titel («Jolanda ‹Heggli› zeigt ihr ‹Weggli›», «Spiess-Hegglin lügt»), sehr viele waren absolute Renner im Publikumsinteresse. 2015 war Spiess-Hegglin die drittmeist gegoogelte Prominente in der Schweiz, nach Stan Wawrinka und Sepp Blatter. Ringier surfte ganz oben auf einer Welle des Interesses.

Rechnet man das alles zusammen, kommt Hansi Voigt auf weit mehr als eine Million Franken, die Ringier mit der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin verdient habe. Voigts digitale Herleitung könnte neue Wege eröffnen, zumal die digitalen Leserzahlen eine vergleichsweise solide Basis zur Berechnung der Gewinnerwirtschaftung bieten.

Falls der Fall Spiess-Hegglin dereinst zu einem Abschluss gebracht wird, könnte er durchaus auch eine disziplinierende Wirkung auf den Online-Journalismus entfalten.

Jolanda Spiess-Hegglin ist gewillt, dafür nötigenfalls durch alle Instanzen zu gehen. Bald fünf Jahre nach den Ereignissen jener Landammannfeier in Zug erhält der «Fall Spiess-Hegglin» damit eine medienpolitische Bedeutung. Er ist zu Ringiers Fall geworden. (bzbasel.ch)

Diese Kellnerin hätte er besser nicht begrapscht

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Video: watson/Lya Saxer

Sexismus in den Medien

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37Alle Kommentare anzeigen
    Alle Leser-Kommentare
  • Jimtopf 02.04.2019 21:45
    Highlight Highlight "Blick" ist einfach lächerlich. Kein Blatt vor den Mund nehmen, egal welche Auswirkungen solche Artikel für die Leute haben können.
    Einfach eine schweinerei was sich gewisse Medienportale erlauben und vorallem oft erlauben dürfen ohne Konsequenzen.
    Ich hoffe sehr dass Spiess-Hegglin Recht zugesprochen bekommt. Kein Medienportal sollte das Recht haben bekannte Gesichter so minder darzustellen und damit einen Schaden in deren Karriere in Kauf zu nehmen.

  • Pinguino24 02.04.2019 13:07
    Highlight Highlight Danke Jolanda für deinen unermüdlichen Einsatz gegen Online Hass! Ich hoffe, dieser Prozess gibt dir ein kleines Stück Gerechtigkeit, auch wenn das durch diese niveaulose und unwürdige Berichterstattung entstandene Leid nie wieder gutgemacht werden kann...
  • Normi 02.04.2019 10:50
    Highlight Highlight Dieser Beitrag wurde gelöscht. Bitte formuliere deine Kritik sachlich und beachte die Kommentarregeln.
  • Nick Name 02.04.2019 10:03
    Highlight Highlight Es ist allerhöchste Zeit, dass in dieser Sache gegenüber Ringier ein Präzedenzurteil gefällt wird – und zwar so öffentlich und teuer wie nur möglich. Und es ist schwerstens zu hoffen, dass sich Spiess-Hegglin nicht auf einen aussergerichtlichen Vergleich einlässt.

    Was sich die Mannen (mehrheitlich) bei diesem Konzern leisten und wie sie Leben richtiggehend kaputtmachen, geht auf keine Kuhhaut.
    Nützen wird es wohl leider kaum, aber wenigstens ein deutliches Zeichen, dass Medien mit solchen miesen Machenschaften nicht einfach davonkommen, muss endlich gesetzt werden (sage ich als Schurni :-) ).
  • Tobias W. 02.04.2019 09:35
    Highlight Highlight Dieser Beitrag wurde gelöscht. Bitte formuliere deine Kritik sachlich und beachte die Kommentarregeln.
  • Charlie Runkle 02.04.2019 09:26
    Highlight Highlight Die verlorene Ehre der Jolanda Spiess-Hegglin
    Hab da sone idee für ein Buch
  • pamayer 02.04.2019 09:22
    Highlight Highlight Viel Erfolg Jolanda!!
  • tja 02.04.2019 09:19
    Highlight Highlight Journalismus ist tot und die mediale Welt befindet sich nahe der Anarchie. Ob dem mit Klagen beizuwohnen ist? Unabhängig davon, ob man der Frau Hegglin glaubt oder eben eher dem Hürlimann, tut sie möglicherweise mal das Richtige. Finanziel hat sie jedenfalls bestimmt weniger eingebüsst als der Hürlimann, macht sie sich schliesslich ihren vermeindlich ungewollt erlangten Bekanntheitsgrad nun erfolgreich zu Nutzen.
    Übrigens: Man sollte sich, steht man voll hinter der Hegglin, Gedanken machen wie man zu Trump oder AFD usw. steht! Sagen diese doch mit "fake-news" und "Lügenpresse" das gleiche aus.
    • Nick Name 02.04.2019 11:30
      Highlight Highlight Journalismus tot? Zum Glück nicht. Aber ist natürlich eine superknackige Aussage – wäre ein toller Titel! ;-)
  • PeteZahad 02.04.2019 08:33
    Highlight Highlight Ich bin kein Fan des Boulevard-Journalismus und ich finde die Berichterstattung zu diesem Fall war unterste Schublade. Es gibt jedoch (aus meiner Sicht zurecht) Ausnahmen beim Datenschutzgesetz bei "Personen des öffentlichen Lebens", sofern sich die Daten auf das Wirken dieser Person in der Öffentlichkeit beziehen. Spiess-Hegglin war zu diesem Zeitpunkt gewählte Politikerin und der Vorfall lief ja nicht ganz im privaten Rahmen ab. Das nun ein Gericht die Frage klärt wo hier die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privat liegt ist begrüssenswert.
    • Jolanda Spiess-Hegglin 02.04.2019 09:44
      Highlight Highlight Ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2 Tagen Kantonsrätin. Ob das reicht?
    • cutP 02.04.2019 10:10
      Highlight Highlight Ja das reicht.
    • Dominic Marc Morgenthaler 02.04.2019 10:23
      Highlight Highlight Man hat uns alle damals mit dieser einseitigen Berichterstattung übertölpelt! Die Schuldannahme wurde zur Schuldgewissheit ausgebaut, alleine durch die Presseberichterstattung, ehe mann überhaubt Fakten hatte. Fakten über das Privatleben von zwei Personen die genauso fühlen wie alle anderen, die sich niemals die Frage stellen mussten, wie das für sie währe, wenn sie mit einer solchen Geschichte in die Öffentlichkeit gezerrt würden. Frau Spiess-Heglin, sie tun das Richtige. Auch wenn es schwehr wird sich wieder mit dem Ganzen befassen zu müssen! Ich wünsche ihnen von Herzen viel Kraft!
  • 03_szust 02.04.2019 08:00
    Highlight Highlight Starke wenn auch notwendige Aktion von ihr.

    Achun und übrigens #bringhansiback
  • Bruno Wüthrich 02.04.2019 07:52
    Highlight Highlight Im vorliegenden Fall wurde zwar nicht aus einer Mücke, aber aus einem Kleintier ein Elefant gemacht. Hürlimann und Spiess-Hegglin wurden medial derart durch den Kakao gezogen, dass es auf keine Kuhhaut mehr ging. Der Fall wurde so lange ausgeschlachtet, bis es wirklich nichts mehr auszuschlachten gab.

    Die Medien (dazu gehört auch Watson) müssen endlich wieder lernen, über das zu berichten, was wirklich relevant ist. Die Aufgabe der Medien ist es nicht allein, Geld zu verdienen. Denn ginge es nur noch um den schnöden Mammon, darf die Presse ihren Status als vierte Gewalt per sofort abgeben.
    • Basti Spiesser 02.04.2019 11:16
      Highlight Highlight Absolut Danke für den letzten Satz!
    • herrkern (1) 02.04.2019 16:28
      Highlight Highlight Bruno - ich hatte den Eindruck, dass die Beteiligten auch immer wieder aktiv neuen Stoff geliefert hatten. Gerade medizinische Details sind ja kaum geleakt worden, sonst wurden gezielt gestreut. Logisch, wird das in einen Artikel verwurstet.
    • trio 02.04.2019 18:39
      Highlight Highlight Heute geht leider alles nur noch darum Geld zu verdienen. Da kann man den Medienhäuser keine Schuld geben, eher dem System.
  • JacquesDaniel_7 02.04.2019 07:29
    Highlight Highlight erinnert mich an
    Play Icon
  • Bynaus 02.04.2019 07:26
    Highlight Highlight Go Jolanda! Und möge die Macht mit dir sein!
  • mAJORtOM95 02.04.2019 07:05
    Highlight Highlight Ich wünsche ihr viel Glück! Der Blick soll für das bezahlen was er ihr angetan hat. Und sowiso: Seit wann ist es für Politiker nicht gestatet mit andern Menschen die eigene Sexualität auszuleben, auch wenn von der anderen Partei jeweils...

    Für mich unverständlich. Mein Sexleben geht niemanden etwas an
    • Pafeld 02.04.2019 09:29
      Highlight Highlight @Cédric Wermut
      Das ist so nur bedingt richtig. Klar mag es am Anfang nach K.O.-Tropfen und Schändung ausgesehen haben. Als die Forensik diese allerdings nicht nachweisen konnte (was bei der unprofessionellen Form der Beweisaufnahme eigentlich von Anfang ausgeschlossen war), drehte der Blick die Aussagekraft des Gutachtens um, dass sie mit den Tropfen gelogen habe, um Hürrlimann bewusst zu schaden. Der Blick stellte sie Teilweise als durchtriebenes Luder (Zitat: Mörgeli) dar, die Hürrlimann verführt habe um ihm politisch zu schaden.
      Wie bereits erwähnt. Der Blick schrieb dutzende von Artikeln.
    • Zyniker haben es leichter 02.04.2019 09:46
      Highlight Highlight Ich glaube ja Hürlimann hatte bei diesen Anschuldigungen grundsätzlich den schwereren Stand, er wurde als Täter hingestellt... oder gilt dies nun trotz Freispruch als Fakt?
    • Pafeld 02.04.2019 10:16
      Highlight Highlight @zeromaster80
      Falls Spiess-Hegglin Recht erhält, kann Hürlimann das Urteil nutzen und ebenfalls Beteiligung einfordern.
      Auch wenn es über ihn trotz anfänglichem Tatverdacht keine 200 Blickartikel (Sprich, kein "Hürlimann zeigt sein Pillermann") gab.
      Es geht hier auch nicht um die Schuldfrage bei der Feier oder um Recht. Sondern darum, dass unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit nicht Leute nach Lust und Laune durch die Manege gezerrt werden, der Verlag fett abkassiert und die Opfer einer solchen Aktion mit nichts dastehen, ausser dass ihre öffentliche Reputation komplett ruiniert ist.
  • Manuel Schild 02.04.2019 07:04
    Highlight Highlight Endlich wehrt sich jemand! Top!
  • cille-chille 02.04.2019 06:58
    Highlight Highlight Das Schreckgespenst des "Gläsernen Bürgers" würde sich dann wohl gegen Medienschaffenden richten.
    Meine (wohl etwas verklärte) Hoffnung wäre, dass solch diffamierende und vor allem nur auf Klicks abzielende Berichterstattung etwas zurück gehen würde.

    Naja.
    Träumen darf man ja noch.

    Über 200 Artikel, ohne ein einziges Mal mit der betroffenen Person gesprochen zu haben.
    Ist das noch Journalismus?

    Das macht mich manchmal einfach nur noch müde.
    • Hiker 02.04.2019 11:17
      Highlight Highlight Mich macht es nicht müde sondern wütend. Da schützen aktuell Politiker mit dem neuen Urheberrecht im Internet diese Konzerne. Nur den Schutz der Bürger die sie gewählt haben und denen sie verpflichtet sind interessiert sie wenig. Da hätte viel früher eingegriffen werden müssen. Frau Hegglin und auch Herrn Hürkimann wurde unrechtmässig unermesslicher Schaden zugefügt. Und es ist noch gar nicht sicher ob sie Genugtuung erhalten werden. Die beiden tun mir leid und ich entschuldige mich als Leser bei Ihnen.
  • winniepooh 02.04.2019 06:53
    Highlight Highlight recht hat sie! es ist gut, dass sich mal jemand gegen diese skandalgeile Presse (Blick) wehrt.
  • AnDerWand 02.04.2019 06:49
    Highlight Highlight Erinnert mich an das Buch «Die verlorene Ehre der Katherine Blum»
    • Grohenloh 02.04.2019 08:20
      Highlight Highlight Katharina
  • Spooky 02.04.2019 06:38
    Highlight Highlight Mutige Frau! Ich wünsche ihr viel Glück.
  • Mr. Wayne 02.04.2019 06:35
    Highlight Highlight Solche Hetzereien müssen unterbunden werden können. Nicht erst im Nachgang vor Gericht geklärt. Bin gespannt wie es rauskommt
  • mille_plateaux 02.04.2019 06:27
    Highlight Highlight Ich wünsche Frau Spiess-Hegglin viel Kraft - die hat sie in den vergangenen Jahren glücklicherweise schon oft bewiesen. Was da alles abging, war ein ganz trauriges Kapitel der Schweizer Gesellschaft. Schuldfrage hin oder her: So wird nicht mit Menschen umgegangen. Bleibt zu hoffen, dass alle beteiligten Institutionen - von den Spitälern über die Justizbehörden bis zu den Medien - etwas daraus gelernt haben.
  • Citation Needed 02.04.2019 06:26
    Highlight Highlight Finde ich super. Sie will, dass man angemessen berichtet statt dass Leute dem Pöbel medial zum Frass vorgeworfen werden. Keine Ahnung, ob dieser Fall dem online Journalismus etwas Disziplin einimpfen kann, es ist aber klar ein Versuch, die Auswüchse einer grassierenden Empörungskultur etwas in die Schranken zu weisen.
    • Älü Täme 02.04.2019 07:40
      Highlight Highlight Ab 15:38
      Play Icon
    • Coffeetime 02.04.2019 11:39
      Highlight Highlight @Älü Täme Danke für den Link, sehr inspirierend!
    • rundumeli 03.04.2019 01:30
      Highlight Highlight toll im tv-link sind die letzten paar minuten ... das interview mit einer coolen monica lewinsky ... und ihr finaler tipp an mobbing-opfer ... chapeau !

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