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Migration

Bund soll auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen

Bund soll auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen – Linke sind dagegen

04.05.2021, 16:1404.05.2021, 16:51
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Kritik von SP und Grünen: Sie wollen die Vorlage verhindern.Bild: KEYSTONE

Der Nationalrat debattiert am Dienstag darüber, ob der Bund Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden systematisch auswerten darf. SP und Grüne beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Mit einer Änderung des Asylgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten darf. Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.

Soll der Bund auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen?

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Nachdem die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat der parlamentarischen Initiative zugestimmt hatten, erarbeitete die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eine entsprechende Gesetzesänderung. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Vorlage an den Rat überwiesen.

Kritik von SP und Grünen

Nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung sind SP und Grüne. Mit einem Minderheitsantrag beantragen sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie argumentieren, dass der Zugriff auf die elektronischen Daten die Grundrechte unverhältnismässig verletze. Zudem werde den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügend Rechnung getragen. Schliesslich seien die Massnahmen auch zu teuer, hiess es. SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion unterstützen die Gesetzesänderungen.

In der Vernehmlassung unterstützen zudem 24 Kantone die Vorlage grundsätzlich, der Kanton Neuenburg lehnt sie ab.

Eine überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise lehnte die Vorlage ab. Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere in Sachen Datenschutz.

Diese Anpassungen begrüsste das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Die Gefahr eines unzulässigen Eingriffs in Menschenrechte bestehe aber weiterhin, teilte die Uno-Organisation mit. Ein solcher Eingriff auf das Recht auf Privatsphäre sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen seien mit der Vorlage nicht erfüllt.

Deutschland, Dänemark, Finnland und die Niederlande haben bereits gesetzliche Grundlagen für die systematische Auswertung von Handy- und Laptopdaten geschaffen. (aeg/sda)

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64 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dr. Haggis
04.05.2021 20:25registriert August 2018
Wenn ein Asylbewerber kommt und sich ausweist: keine Handyauswertung. Wenn er aufgrund seiner Fingerabdrücke identifiziert wird: keine Handyauswertung. Wenn sonstwie sein Identität bestimmt werden kann: keine Handyauswertung.
Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Person zu identifizieren, dann soll aufs Handy geschaut werden. Das scheint mir völlig verhältnismässig. Die CH soll doch wissen dürfen, wer hier Asyl beantragt oder nicht?
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Allwissend
04.05.2021 19:09registriert Januar 2020
Ungerechtfertigt? Es geht hier darum, ob eine Person Asyl erhält oder der Bevölkerung unrechtmässig über Jahrzehnte hinweg abertausende von Franken kosten wird. Natürlich ist das Grund genug, die Handys zu überwachen.
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Barry Huffman
04.05.2021 21:00registriert Dezember 2015
Ist es für Asylsuchende nicht vorteilhaft, sein Anliegen/ Gesuch bei begründeten Zweifeln zu untermauern?
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