Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sollen künftig altersgerechter betreut werden. Eine gesonderte, zentralisierte Unterbringung ist aber nicht geplant. Das präzisiert der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte ein Pilotprojekt zur Unterbringung und Betreuung von UMA durchgeführt. Daraus ergaben sich 13 Empfehlungen. Im Juni teilte das SEM mit, es setze diese weitgehend um.
Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) erkundigte sich daraufhin, welche Empfehlungen nicht umgesetzt würden. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt der Bundesrat, nur eine Empfehlung werde nicht umgesetzt: Die Empfehlung, wonach UMA in ausgesuchten Regionen zentralisiert untergebracht werden sollen.
Die UMA würden bevölkerungsproportional auf alle sechs Asylregionen verteilt, schreibt der Bundesrat. Die Gründe dafür seien das Gesamtverteilkonzept, die Sicherstellung der Schwankungstauglichkeit sowie die solidarische Lastenverteilung, auf welche sich Bund und Kantone geeinigt hätten.
Die Empfehlung bezüglich der räumlichen Trennung von UMA und erwachsenen Asylsuchenden werde das SEM in den bestehende Unterkünften unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten durch geeignete Massnahmen umsetzen, um eine den Minderjährigen gerechte Unterbringung zu gewährleisten. Bei Neubauten werde dies von Anfang an berücksichtigt.
Umsetzen will der Bund die Empfehlung, eine bessere Betreuung durch Sozialpädagogen sicherzustellen. Die Personalressourcen würden in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion um jeweils eine Vollzeitstelle erhöht, schreibt der Bundesrat. Neu würden zudem bei allen relevanten Betreuungsgesprächen unabhängige Dolmetscher anwesend sein.
Um den UMA den sozialen Anschluss zu erleichtern, übernehme das SEM ausserdem allfällig anfallende Fahrkosten. Weiter werde eine Reihe von administrativen Massnahmen ergriffen, um Schnittstellen und Abläufe mit externen Partnern und Behörden der Kantone zu verbessern.
Glättli verweist in seiner Interpellation auf die Uno-Kinderrechtskonvention. Gemäss dieser seien unbegleitete minderjährige Asylsuchende gleich zu behandeln wie alle anderen Kinder, die nicht in ihrem familiären Umfeld leben könnten. Das Wohl des Kindes müsse in jedem Fall vorgehen. (aeg/sda)