Im Juli 2019 hätte im Kanton Aargau ein krimineller und verurteilter Algerier ausgeschafft werden sollen. Die Behörden brachten den Mann nach Genf und wollten ihn in eine Maschine der Air Algérie setzen. Allerdings betonte der Mann von Anfang an, da würde er nicht mitmachen.
Am Flughafen begann er dann, sich zu wehren. Offenbar tat er das so intensiv, dass sich Passagiere zu beschweren begannen. Schliesslich weigerte sich der Pilot, den Mann an Bord zu nehmen. Seither sitzt der Mann im Strafvollzug. Ob und wie er ausgeschafft werden kann, ist unklar. Das Aargauer Amt für Migration und Integration schreibt, es sei weiterhin bestrebt, die Ausreise der betroffenen Person zu organisieren. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen, inklusive Ausschaffungshaft, werde geprüft.
Erschwerend kam dann auch noch Corona hinzu: Der Flugverkehr nach Algerien ist seit einem Jahr unterbrochen, eine Wiederaufnahme ist noch nicht absehbar.
Das Problem an der Situation: Die Schweiz hat mit Algerien zwar ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Allerdings: Algerien nimmt Menschen nur per Linienflug zurück. Bei anderen renitenten Fällen wird jeweils ein Sonderflug gechartert. Das ist die extremste Massnahme, sie wird nur ergriffen, wenn sich Personen voraussichtlich so heftig wehren werden, dass eine Ausschaffung per Linienflug unmöglich ist.
Weil das im Fall von Algerien aber nicht möglich ist, können Algerier mit genügend Widerstand eine Ausschaffung leicht verhindern. Denn das letzte Wort hat immer der Pilot des Linienflugs. «Die beschriebene Konstellation ist für Algerien notorisch», schreibt das Migrationsamt in Aarau.
Das Problem ist nicht neu. Seit 2016 müssten kriminelle Ausländer eigentlich ausgeschafft werden. Seither hapert es mit den Ausschaffungen nach Algerien. Und auch Ausschaffungen in andere Länder sind erschwert, etwa nach Marokko. Das Migrationsamt schreibt: «Einige Staaten erlauben Rückführungen nur unter bestimmten Auflagen. Dies macht es den betreffenden Staatsangehörigen leicht, eine Ausschaffung zu vereiteln.»
Solch renitentes Verhalten ist nicht der einzige Grund, dass rechtskräftige Landesverweise nicht vollzogen werden können. Andere Gründe sind:
Wie häufig Ausschaffungen in den vergangenen Jahren gescheitert sind, kann das Aargauer Migrationsamt auf Anfrage nicht sagen. Solche Statistiken würde man im Kanton Aargau nicht führen. (aargauerzeitung.ch)