Schweiz
Migration

Zürich bezahlt ausländischen Sozialhilfebezügern Rechtsberatung

Das Obligationenrecht, OR, und ein Regelwerk des Mieterinnen- und Mieterverbands zum Mietrecht, aufgenommen am 26. Januar 2015 beim Mieterinnen- und Mieterverband in Bern. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Für das dreijährige Pilotprojekt stehen 325'000 Franken zur Verfügung.Bild: KEYSTONE

Zürich bezahlt ausländischen Sozialhilfebezügern Rechtsberatung

04.02.2025, 09:49
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Die Stadt Zürich finanziert Sozialhilfeempfängern ohne Schweizer Pass eine Rechtsberatung. Für das dreijährige Pilotprojekt stehen 325'000 Franken zur Verfügung.

Hintergrund sind «teils schwerwiegende Konsequenzen für Personen ohne Schweizer Pass, deren Integrationsbemühungen als ungenügend bewertet wurden», teilte das Sozialdepartement Zürich am Dienstag mit.

Sozialhilfebezug werde als Zeichen mangelnder Integration gewertet und könne auch Personen treffen, die längst eine Niederlassungsbewilligung haben, heisst es weiter. Die Behörden könnten ihnen diese entziehen. Unverschuldeter Sozialhilfebezug dürfe nicht automatisch zum Nachteil von Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden, schreibt das Sozialdepartement.

Das Angebot steht Personen offen, die wegen des Sozialhilfebezugs mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind, Chancen in einem Verfahren haben und über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.

Die Stadt Zürich zahlt dem Verein «Freiplatzaktion Zürich – Rechtsarbeit Asyl und Migration» das Geld für die Rechtsberatung und -vertretung. (sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Knight in white satin
04.02.2025 11:29registriert Januar 2025
Man mein immer, diese Stadt könne nicht noch tiefer sinken, trotzdem täuscht man sich. Nicht arbeiten, nicht integrieren, dafür alles Gratis. Aber bitte nicht empört reagieren, wenn immer öfter rechts gewählt wird.
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FACTS
04.02.2025 10:50registriert April 2020
Unentgeltliche Rechtspflege für Mittellose, deren Begehren nicht offensichtlich aussichtslos sind, gibts es doch schon längst. Nötigenfalls sogar schon im erstinstanzlichen Verfahren. Und für die rudimentäre Standortbestimmung im Rahmen eines Erstgesprächs gibt es schon heute unentgeltliche Angebote wie die (v.a. im Zivilrecht mögliche) unentgeltliche Rechtsauskunft der Gerichte oder (ganz allgemein) der kantonaler Anwaltsverbände. Ebenso bieten im Migrationsbereich zahlreiche spendenfinanzierte NGO's ihre Dienste an. Dazu kommen noch Ombudsstellen etc.
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