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Ausschaffungs-Härtefallklausel unter Beschuss

Die Ausschaffungs-Härtefallklausel soll seltener angewendet werden

04.03.2019, 16:48
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ARCHIV -- ZUM TAGESGESCHAEFT DER FRUEHJAHRESSESSION AM MONTAG, 4. MAERZ 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES THEMENBILD ZUR VERFUEGUNG -- 
A Polish citizen who had been sentenced for theft in the canton ...
Bild: KEYSTONE

Die neuen Regeln zur Ausschaffung krimineller Ausländer stossen im Parlament auf Kritik. Die Härtefallklausel werde zu oft angewendet, heisst es. Nach dem Ständerat will nun auch der Nationalrat die Bestimmungen anpassen.

Mit 126 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen nahm die grosse Kammer am Montag eine Motion von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) an. Sie folgte damit ihrer vorberatenden Kommission.

Der Bundesrat wird nun beauftragt, heute bestehende Anreize zu beseitigen, aus Gründen der Verfahrensökonomie auf eine Landesverweisung zu verzichten. Landesverweisungen sollen konsequenter vollzogen werden.

Minderheit wollte abwarten

Der Bundesrat hatte sich nicht gegen die Motion gestellt. Sollte sich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt werde, sei er bereit, eine geeignete Gesetzesanpassung vorzuschlagen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber zu früh, eine Bilanz zu ziehen.

Das schlechte Timing wurde von einer links-grünen Minderheit im Nationalrat als Grund angebracht, die Motion abzulehnen. Es sei falsch, jetzt schon Gesetzesanpassungen zu verlangen, bevor zuverlässige Daten über die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen vorlägen, sagte Angelo Barrile (SP/ZH). «Erst 2020 werden wir brauchbare Statistiken haben.» Massnahmen auf Vorrat seien nicht angezeigt.

Klares Signal an Staatsanwälte

Die neuen Regeln waren im Herbst 2016 in Kraft getreten. Bestimmte Delikte führen seither zu einer obligatorischen Landesverweisung, von der nur ausnahmsweise in Anwendung der Härtefallklausel abgesehen werden kann. Die Landesverweisung muss vom Strafgericht angeordnet werden. Das Strafbefehlsverfahren ist ausgeschlossen.

In der Praxis werde das Strafbefehlsverfahren aber teilweise angewendet, wenn die Härtefallklausel zur Anwendung komme, kritisierten verschiedene Parlamentsmitglieder. Da das Strafbefehlsverfahren wesentlich weniger Aufwand verursache und schneller abgewickelt werden könne, bestehe ein Anreiz, die Härtefallklausel anzuwenden. Damit sei die Gefahr verbunden, dass die Ausschaffungsregeln verwässert würden.

Delikte vertieft beurteilen

Kommissionssprecher Heinz Brand (SVP/GR) appellierte an die Statistiker des Bundes, dass schnell brauchbare Daten zur Anwendung der Härtefallklausel vorliegen sollten. Nur so sei es möglich, wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen.

Als Option schlägt Motionär Müller vor, dass die fraglichen Delikte bei Personen mit Aufenthaltsrecht immer durch ein Strafgericht beurteilt werden müssen - unabhängig davon, ob eine Landesverweisung ausgesprochen wird oder ob die Härtefallklausel zur Anwendung kommt.

Weitere Vorstösse zur Verschärfung der Ausschaffungsregeln sind im Parlament hängig. (aeg/sda)

«Es ist nicht richtig, die Leute in die Hölle zu schicken!»

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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PAI\lDA
04.03.2019 17:03registriert September 2018
Die Härtefallklausel wird zu häufig angewendet. Soso, wer hätte das gedacht...

🤔
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