Schweiz
Mobilität

E-Scooter-Vermieter sollen in Deutschland haftbar gemacht werden

E-Roller liegen auf dem Gehweg, Deutschland, Hamburg E-scooters lying on the sidewalk, Germany, Hamburg BLWS666386 *** E scooters lying on the sidewalk, Germany, Hamburg E scooters lying on the sidewa ...
Hingeworfen oder falsch abgestellt: Für viele sind E-Scooter ein Ärgernis. Bild: www.imago-images.de

Deutschland will E-Scooter-Anbieter in die Pflicht nehmen – das gilt in der Schweiz

18.03.2026, 16:1418.03.2026, 16:14

Wer oft mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs ist, kennt das Szenario: In schlecht einsehbaren Winkeln oder gerne auch mal mitten auf dem Radweg liegt ein achtlos hingeworfener E-Scooter und zwingt einen zum raschen Ausweichmanöver.

Gelingt dies nicht und es kommt zum Sturz samt Verletzung, ist es in der Regel unmöglich, die Person, welche das E-Trotti hingeworfen hat, ausfindig zu machen. Mit anderen Worten, die verletzte Person bleibt auf den Kosten des Unfalls sitzen.

Lime, Bolt und Co. sollen zukünftig haften

In Deutschland soll sich dies nun ändern. In einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird gefordert, dass E-Scooter-Verleiher wie Lime, Bolt oder Tier in solchen Fällen haftbar gemacht werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagt dazu gegenüber dem deutschen Magazin «Stern»: «Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.»

Firmen, die E-Scooter vermieten, sollen in Zukunft gleich behandelt werden wie Anbieter von Mietwagen, fordert die Ministerin der SPD weiter. Im Falle von Leihwagen gilt die sogenannte verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters. Diese besagt, dass, sofern dem Lenker oder der Lenkerin kein klares Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, die Person oder das Unternehmen haftet, dem der Wagen gehört.

Unfälle mit E-Scootern häufen sich – auch in der Schweiz

Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf stark ansteigende Unfallzahlen bei kleineren Elektrofahrzeugen, zu welchen auch die E-Trottis zählen. Diese haben sich gemäss dem Statistischen Bundesamt in wenigen Jahren verdoppelt, von 4000 Unfällen 2021 auf rund 8000 im Jahr 2024. In der Schweiz zeigt sich ein ähnlicher Trend: Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Zahlen um 223 Prozent. Doch wie sieht die Gesetzeslage in der Schweiz bezüglich Haftung aus?

Sollen E-Scooter-Vermieter auch in der Schweiz haftbar gemacht werden können?
An dieser Umfrage haben insgesamt 1176 Personen teilgenommen

Das gilt hierzulande

In der Schweiz werden E-Scooter unter der Kategorie Motorfahrräder geführt. Aufgrund des geringeren Gefahrenpotenzials im Vergleich zum Auto existiert keine Halterhaftung. Der Lenker oder die Lenkerin ist also für entstandene Schäden selbst verantwortlich. Fehlt ein klarer Verursacher, existiert keine Grundlage, um Unternehmen wie Lime oder Bolt in die Pflicht zu nehmen, solange deren E-Scooter keine Mängel aufweisen, die zum Unfall beigetragen haben.

Ähnliche politische Bestrebungen wie in Deutschland sind heute in der Schweiz nicht bekannt. Wann und in welcher Form das Gesetz in Deutschland in Kraft tritt, ist ebenfalls noch nicht absehbar. (jul)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Bekloppt «parkierte» E-Trottis
1 / 12
Bekloppt «parkierte» E-Trottis

Wir steigen steil ein: Ein klassischer E-Trotti-Turm. Was man halt so mit den Dingern macht.

quelle: amber vetter
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wir haben den Zürcher Velotunnel getestet
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
35 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Roli_G
18.03.2026 16:26registriert Januar 2021
Scheint mir nötig und eine Selbstverständlichkeit zu sein. Wer Zeugs vermietet soll für die Schäden die dabei auftreten verantwortlich sein. Der Vermieter kann ja immer noch Regress nehmen auf den Mieter.
721
Melden
Zum Kommentar
avatar
Ali mini äntli
18.03.2026 17:04registriert September 2021
Die Vermieter wissen doch wohl, wer als letzter dieses Ding ausgeliehen hat. Aldo sollen die auch gerade stehen, sie können dann immer noch auf den Fahrer losgehen.
511
Melden
Zum Kommentar
avatar
Rethinking
18.03.2026 16:57registriert Oktober 2018
Die rechts bürgerliche Schweiz schützt ja auch die Wirtschaft und nicht die Bürger…
3212
Melden
Zum Kommentar
35
Iran-Eskalation drückt Ölpreis nach oben und Aktien nach unten – die wichtigsten Punkte
Die jüngsten Entwicklungen im Iran-Krieg lassen die Aktienmärkte weiter absacken. Der Ölpreis hingegen zieht in die andere Richtung.
Grund für die Börseneinbussen ist dabei genau der weiter gestiegene Ölpreis. Nach Angriffen auf Anlagen der iranischen Gasindustrie am grössten Gasfeld der Welt drohte der Iran im Krieg mit Israel und den USA, seinerseits Gasfelder und Raffinerien in Golfstaaten zu attackieren. Am Mittwochabend und in der Nacht auf Donnerstag machte das Land seine Drohung war und griff Katar Gas-Anlagen an.
Zur Story