Schweiz
Nationalrat

Debatte über bezahlte Trauertage für Frauen nach einer Fehlgeburt

Parlamentarier stimmen waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete ab, am Donnerstag, 19. September 2024 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Der Nationalrat debattiert darüber, ob Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt bis zu drei bezahlte Trauertage erhalten sollen.Bild: keystone

Debatte über bezahlte Trauertage für Frauen nach einer Fehlgeburt

Der Nationalrat wird bald darüber debattieren, ob Frauen nach einer Fehlgeburt künftig bezahlte Trauertage erhalten sollen. Der Kanton Tessin hat dies in einer Initiative gefordert.
20.09.2024, 14:00
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In der Schweiz haben Mütter nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Wie sieht es aber aus, wenn das Kind nie zur Welt kommt?

Der Nationalrat nimmt sich dem Thema an und debattiert nächsten Dienstag darüber, ob Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt bis zu drei bezahlte Trauertage erhalten sollen. Die Forderung stammt aus einer Standesinitiative aus dem Kanton Tessin. Mit der Durchsetzung würde die Trauer nach einem solchen Verlust ernstgenommen werden. Die Situation müssen die Mütter und Familien ohne fremde Hilfe bewältigen.

Greta Gysin, Grünen-Nationalrätin und dreifache Mutter, sieht bei diesem Thema Nachholbedarf. Eine Fehlgeburt könne – unabhängig von der Schwangerschaftswoche – sowohl physisch wie auch psychisch belastend sein. Sie fügt hinzu: «Drei Tage sind bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt nicht zu viel verlangt.»

Nationalraetin Greta Gysin, GP-TI, Praesidentin der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N), spricht waeherend einem Point de presse der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates ( ...
Eine Fehlgeburt könne – unabhängig von der Schwangerschaftswoche – physisch sowie psychisch belastend sein, sagt Grünen-Nationalrätin Greta Gysin.Bild: keystone

Die SVP-Nationalrätin Martina Bircher sieht die Standesinitiative als nicht nötig. Betroffene Frauen nähmen nach einer Fehlgeburt häufig bezahlte Trauertage in Anspruch oder lassen sich krankschreiben. Gemäss ihr würde sich nicht viel ändern.

Die Offensive aus dem Tessin wurde von beiden Gesundheitskommissionen abgelehnt. Sie wollen zuerst die rechtlichen Ansprüche sowie die finanziellen Auswirkungen genauer prüfen. Wenn der Nationalrat den Vorstoss annimmt, geht das Geschäft zurück an den Ständerat – wird er abgelehnt, ist er endgültig ausgeschlossen.

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Migheleto
20.09.2024 14:22registriert November 2020
Als betroffener mit einer Totgeburt, frage ich mal was mit den Vätern ist. Die leiden genauso und sollten der Partnerin beistehen. Ich hatte damals das Glück, einen verständnissvollen Arbeitsgeber zu haben, der mir (bezahlt) frei gab.
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Hans -würkli- Nötig
20.09.2024 14:45registriert Juli 2015
Verschwendet bitte nicht unsere Steuergelder für Debatten deren Inhalt längst geklärt ist:

In der Praxis üblich sind beim Tod eines Familienangehörigen 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad) bezahlte Abwesenheit.

Das sollte doch selbstverständlich auch für gestorbene Babies gelten.

Thema erledigt.
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El Mussol
20.09.2024 14:29registriert Mai 2023
Da einem selbst fürs Zügeln ein Tag zusteht, wären drei Tage bei einer Totgeburt nun wirklich nicht zu viel!
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