In der Schweiz haben Mütter nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Wie sieht es aber aus, wenn das Kind nie zur Welt kommt?
Der Nationalrat nimmt sich dem Thema an und debattiert nächsten Dienstag darüber, ob Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt bis zu drei bezahlte Trauertage erhalten sollen. Die Forderung stammt aus einer Standesinitiative aus dem Kanton Tessin. Mit der Durchsetzung würde die Trauer nach einem solchen Verlust ernstgenommen werden. Die Situation müssen die Mütter und Familien ohne fremde Hilfe bewältigen.
Greta Gysin, Grünen-Nationalrätin und dreifache Mutter, sieht bei diesem Thema Nachholbedarf. Eine Fehlgeburt könne – unabhängig von der Schwangerschaftswoche – sowohl physisch wie auch psychisch belastend sein. Sie fügt hinzu: «Drei Tage sind bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt nicht zu viel verlangt.»
Die SVP-Nationalrätin Martina Bircher sieht die Standesinitiative als nicht nötig. Betroffene Frauen nähmen nach einer Fehlgeburt häufig bezahlte Trauertage in Anspruch oder lassen sich krankschreiben. Gemäss ihr würde sich nicht viel ändern.
Die Offensive aus dem Tessin wurde von beiden Gesundheitskommissionen abgelehnt. Sie wollen zuerst die rechtlichen Ansprüche sowie die finanziellen Auswirkungen genauer prüfen. Wenn der Nationalrat den Vorstoss annimmt, geht das Geschäft zurück an den Ständerat – wird er abgelehnt, ist er endgültig ausgeschlossen.
In der Praxis üblich sind beim Tod eines Familienangehörigen 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad) bezahlte Abwesenheit.
Das sollte doch selbstverständlich auch für gestorbene Babies gelten.
Thema erledigt.