Die Staatspolitische Kommission (SPK-S) möchte keine Änderungen beim Ständemehr anbringen. Wie bis anhin sollen für eine Verfassungsänderung neben der Mehrheit der Stimmbevölkerung mindestens zwölf Stände einverstanden sein.
Die Kommission hat es mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt, das Ständemehr im Sinne einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion abzuschwächen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach würde es ein qualifiziertes Ständemehr von 15½ Ständen brauchen, um ein Volksmehr zu Fall zu bringen.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit besteht ein wesentliches Prinzip des schweizerischen Föderalismus und des politischen Systems der Schweiz insgesamt in der Gleichwertigkeit der Kantone unabhängig von ihrer Grösse. An diesem austarierten System des Minderheitenschutzes solle nichts geändert werden.
Aufgrund der ungleichen Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen Kantonen findet hingegen Minderheit eine Stärkung des Demokratieprinzips gegenüber dem Föderalismusprinzip notwendig.
Die Kommission erachtet es ebenfalls nicht als notwendig, das direktdemokratische Instrumentarium auf Bundesebene zu ergänzen. Sie hat sich mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Einführung der Gesetzesinitiative ausgesprochen, wie dies SP-Nationalrätin Gabriela Suter (AG) mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt.
Laut der Kommissionsmehrheit wäre es kaum möglich, die Gesetzesinitiative so auszugestalten, dass sie in der Praxis einfach anzuwenden ist. Initiantinnen und Initianten könnten auch versucht sein, das Instrument der Gesetzesinitiative zu gebrauchen, um das Ständemehr zu vermeiden, auch wenn die Verfassungsmässigkeit ihres Anliegens nicht ganz klar ist.
Nach Ansicht der Kommissionsminderheit würde das Instrument der Gesetzesinitiative eine differenziertere Mitbestimmung der Stimmberechtigten ermöglichen, indem sie nicht detaillierte Anliegen auf Verfassungsebene einbringen müssen.
Über beide Initiativen befindet als nächstes der Nationalrat. (sda)