Schweiz
Nationalrat

Schweizer Waffen für Ukraine: Nationalrats-Kommisson für Weitergabe

Leopardpanzer der Schweizer Armee werden auf einem Zug transportiert, aufgenommen am Dienstag, 30. Januar 2024. Die Armee hat 25 Panzer des Typs Leopard 2A4 an den deutschen Ruestungskonzern Rheinmeta ...
Schweizer Leopard-Panzer.Bild: keystone

Schweizer Waffen für die Ukraine: Nationalrats-Kommission gibt grünes Licht

18.06.2024, 14:5518.06.2024, 16:01
Mehr «Schweiz»

Die Ukraine soll in Zukunft indirekt Schweizer Rüstungsgüter erhalten können. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat ihre Vorschläge für eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes für die Vernehmlassung verabschiedet, mit knappstem Mehr.

Den Gesetzesentwurf hiess die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) mit 10 zu 10 Stimmen, 4 Enthaltungen und mit Stichentscheid von Präsidentin Priska Seiler Graf (SP/ZH) gut. Das gab Seiler Graf am Dienstag in Bern vor den Medien bekannt.

Diskussionen und Vorstösse

Heute verbietet es das Kriegsmaterialgesetz, exportierte Schweizer Rüstungsgüter an die Ukraine weiterzugeben. Vom Bundesrat abschlägig beantwortete entsprechende Anfragen aus europäischen Ländern, darunter Deutschland, führten zu Diskussionen über eine Lockerung des Nichtwiederausfuhr-Verbots und lösten Vorstösse im Parlament aus.

Die Mehrheit der Kommission halte die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes für angezeigt, sagte Seiler Graf. Die heutige Regelung, mit der die Schweiz Abnehmerländer von Kriegsmaterial daran hindere, in der Ukraine zu helfen, stosse auf grosses Unverständnis.

Die Minderheit hingegen halte das Timing – eine Änderung der Regeln mitten in einem Krieg – für schlecht. Auch habe sie Bedenken in Sachen Neutralität, führte Seiler Graf aus.

Lockerung für bestimmte Staaten

Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, das Nichtwiederausfuhr-Verbot für Länder zu lockern, die über ähnliche Mechanismen für die Exportkontrolle verfügen wie die Schweiz und mit der Schweiz ähnliche Werte teilen. Konkret handelt es sich um die im Anhang 2 zur Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Staaten.

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung bei Exporten soll für diese ausgewählten Länder auf fünf Jahre befristet werden. Anträge für auf zehn Jahre Befristung oder auf eine generelle Befristung auf fünf Jahre für alle Staaten lehnte die Mehrheit ab. Eine unterlegene Minderheit wollte auch keine Rückwirkung, unterlag aber.

Weitergegeben werden darf das Material vom Abnehmerland an ein Drittland nur, wenn dieses Auflagen erfüllt. Namentlich darf es die Menschenrechte nicht schwerwiegend und systematisch verletzen. Auch darf kein Risiko bestehen, dass die Rüstungsgüter aus der Schweiz im Drittland gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

Ist das Drittland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt, ist die Wiederausfuhr erlaubt, wenn das Land von seinem völkerrechtlich verankerten Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht und der UNO-Sicherheitsrat einen Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäss UNO-Charta festgestellt hat.

Abnehmer-Länder entscheiden

Ob Kriegsmaterial weitergegeben wird, sollen nach dem Willen der SIK-N die Abnehmer-Länder entscheiden. Ein politischer Entscheid des Bundesrates auf Grund eines Gesuches sei neutralitätsrechtlich nicht möglich, sagte Seiler Graf. Das weitergebende Land habe selbst zu entscheiden, ob die Bedingungen für eine Weitergabe erfüllt seien.

Die Gesetzesanpassung hatte die SIK-N selbst mit einer parlamentarischen Initiative angestossen. Im Mai 2023 gab die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates grünes Licht für die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages.

Der in vielen Teilen umstrittene Entwurf der SIK-N geht in den kommenden Wochen in eine Vernehmlassung. Auch der Bundesrat kann sich dazu äussern. Erst danach werden die Räte darüber entscheiden. Frühestens im Frühling 2025 sei die Botschaft bereit, sagte Seiler Graf. «Es wird also dauern, aber wir sind nicht entmutigt und gehen Schritt für Schritt vor.» (rbu/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
2 Jahre Ukraine-Krieg in 34 Bildern
1 / 37
2 Jahre Ukraine-Krieg in 34 Bildern
Von ihrem Nachbarn überfallen, kämpft die Ukraine ums Überleben. In dieser Bildstrecke schauen wir auf die Ereignisse seit der Invasion Russlands zurück ...
quelle: keystone / bo amstrup
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Gipfel für den Frieden: Das war die Ukraine-Konferenz auf dem Bürgenstock
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
99 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ich-möchte-verstehen
18.06.2024 14:58registriert April 2022
Endlich - das war überfällig.
24040
Melden
Zum Kommentar
avatar
H.P. Liebling
18.06.2024 15:01registriert September 2018
Überfällig, aber besser spät, als nie...
20937
Melden
Zum Kommentar
avatar
Touché
18.06.2024 15:27registriert Februar 2019
Mamamia! Endlich wurde die Sture-Bock-Haltung aufgeweicht.

Das freut mich jetzt wirklich für die Ukraine.
Es könnte jedoch noch mehr sein.
15430
Melden
Zum Kommentar
99
    Kein Ständemehr bei der EU-Abstimmung: Bundesrat trifft umstrittenen Grundsatzentscheid

    Lediglich das Volk, aber nicht die Stände sollen sich zum Vertragspaket mit der EU äussern können. Dieser Ansicht ist der Bundesrat. Der Entscheid, ob ein Volksmehr oder auch ein Ständemehr nötig sein soll, liegt aber beim Parlament. Der Bundesrat plant zudem mit vier Vorlagen.

    Zur Story