Am Feuerwerk scheiden sich die Geister. Manche freuen sich über die farbenprächtige Pyroshow, andere stören sich an der Knallerei und dem Feinstaub. Besonders bei Haus- und Wildtieren kann ein Tag wie der erste August viel Stress auslösen. Doch in manchen Gemeinden der Schweiz ist das Zünden von Feuerwerk am Nationalfeiertag verboten. Wir sagen dir, wo.
In der Schweiz gibt es aktuell kein Verbot von Feuerwerk auf kantonaler oder gar nationaler Ebene, also sind die Gemeinden dafür verantwortlich. Wenn du also wissen willst, ob bei dir ein solches Verbot gilt, solltest du die Website deiner Gemeinde aufsuchen.
So haben mit Davos, Laax, Scuol, St. Moritz und weiteren Orten bereits einige Gemeinden im Kanton Graubünden ein solches Verbot kommuniziert. Dies gilt besonders für knallendes Feuerwerk, stilles Feuerwerk wie Vulkane sind teilweise vom Verbot ausgenommen.
Weiter gelten solche Verbote im Kanton Zürich in den Gemeinden Erlenbach, Seuzach, Wiesendangen, Ossingen, Bubikon sowie in Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen. In Bubikon gilt das Verbot erst seit diesem Frühling, wie der Gemeindeschreiber gegenüber dem SRF-Regionaljournal sagt. Und weiter: «Wir haben bisher keine negativen Rückmeldungen erhalten.»
Was das Abbrennen von Feuerwerk zum 1. August ebenfalls verhindern könnte, ist akute Waldbrandgefahr. Doch eine solche herrscht in der Schweiz derzeit nicht. Im Kanton Genf und Teilen der Waadt gilt ein «bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe», in der Innerschweiz (Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden) erliess das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer.
Für den Rest der Schweiz gelten keine Massnahmen bezüglich eines Feuerverbotes. Dennoch sollte man beim Ablassen von Feuerwerk besonders in Waldesnähe Vorsicht walten lassen, schreibt das Bafu.
Heiss diskutiert wird derzeit auch ein nationales Verbot von Feuerwerk. Verschiedene Tiervereine haben 2023 die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» lanciert. Die Initiantinnen und Initianten fordern einen stärkeren Schutz für Menschen, Tiere und Umwelt vor Lärm und Feuerwerks-Emissionen.
So soll besonders der Verkauf von lautem Feuerwerk für den privaten Gebrauch stark eingeschränkt werden. Leise Pyrotechnik wie Vulkane und bengalische Feuer wären davon nicht betroffen. Auch die Regierung räumt das Problem ein: «Der Bundesrat ist sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird.»
Dennoch unterstützt der Bundesrat kein Verbot auf nationaler Ebene. Die Kantone und Gemeinden verfügten bereits über die nötige Gesetzesgrundlage, um Feuerwerk einzuschränken, so die Regierung in einer Mitteilung. (leo)
Ein Kompromiss wäre vielleicht eine Begrenzung auf einen oder ein paar wenige (urbane) Orte pro Kanton, in denen es erlaubt ist. Dafür hätten die Tiere in den restlichen Gemeinden wenigstens Ruhe. Es muss ja nicht flächendeckend jede Gemeinde knallen