Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde sollen Bahn- und Fernbusunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat vor. Die Passagiere sollen damit ähnliche Rechte wie in der EU erhalten.
Dort sind Bahn- und Busreisende bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen besser geschützt als in der Schweiz. Das will der Bundesrat mit einer Revision des Personenbeförderungsgesetzes, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, ändern.
Die Verkehrsunternehmen wären etwa verpflichtet, die Reisenden über Verspätungen oder Ausfälle und über ihre Rechte zu informieren und sie nötigenfalls zu betreuen. Der Bundesrat schlägt auch vor, dass die Verkehrsunternehmen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung zahlen müssen. Reisende sollen zudem die Wahl haben, zum Ausgangsort zurückzukehren oder auf anderem Weg ans Ziel zu reisen. (whr/sda)