Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Gemeindeschreiber von Steinach wegen Sexualdelikten angeklagt. Dem 54-jährige Schweizer wird vorgeworfen, ab Frühjahr 2017 während knapp zwei Jahren im Internet Kontakt zu Mädchen gesucht zu haben, um mit diesen seine sexuellen Fantasien auszuleben.
Die Staatsanwaltschaft hat die aufwendige Strafuntersuchung gegen den Mann abgeschlossen. Er wird angeklagt wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher versuchter Pornografie, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, versuchtem Menschenhandel und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel.
Die Staatsanwaltschaft beantragt laut Mitteilung vom Donnerstag beim Kreisgericht St.Gallen für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken sowie ein lebenslanges Verbot betreffend Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen.
Beatrice Giger, Sprecherin der St.Galler Staatsanwaltschaft, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass es sich bei dem Beschuldigten um den ehemaligen Gemeindeschreiber von Steinach handelt.
Der Fall hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Die St.Galler Kantonspolizei hatte den damaligen Gemeindeschreiber am 13. November 2019 an seinem Arbeitsplatz im Gemeindehaus von Steinach festgenommen.
Zur Verhaftung kam es, weil die Staatsanwaltschaft Hinweise von einer österreichischen Staatsanwaltschaft erhalten und darauf ein eigenständiges Strafverfahren eröffnet hatte, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag weiter heisst.
Der Mann befand sich für 52 Tage in Untersuchungshaft, ehe das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft guthiess und ihn unter Anordnung von Ersatzmassnahmen in Freiheit entliess.
«Bei der Suche nach Mädchen im Internet konversierte er mit rund 20 Personen», erklärte Giger. Weshalb den Mann der Vorwurf der mehrfachen Pornografie, der mehrfachen harten Pornografie und der mehrfachen versuchten harten Pornografie treffe.
Weil ihm darüber hinaus zur Last gelegt wird, wiederholt unter 16-jährige Chat-Partnerinnen verleitet zu haben, an sich selber sexuelle Handlungen vorzunehmen, trifft ihn zusätzlich der Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Sogenannte «Hands-on-Delikte» werden dem Beschuldigten laut Giger nicht zur Last gelegt. Indes muss er sich wegen versuchten Menschenhandels und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel in Bezug auf eine minderjährige Person verantworten. Dies, weil er übers Internet Kontakt mit einer Organisation aufgenommen haben soll, in der Absicht, ein 9-jähriges Mädchen zwecks sexueller Ausbeutung für einige Stunden zu «mieten».
Auch hier sei es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen dem Mann und einem Kind gekommen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. (sda)