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Rahmenabkommen: Kantone fordern mehr Informationen

Rahmenabkommen: Kantone fordern nach Gespräch mit Parmelin mehr Informationen

27.04.2021, 16:0427.04.2021, 16:14
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Die Kantone haben nach der Sitzung mit Bundespräsident Guy Parmelin in Sachen EU-Dossier Zeit für eine offizielle Konsultation und noch mehr Informationen verlangt. Dies sagte Parmelin nach dem Treffen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Die Kantonsregierungen brauchen eine gewisse Zeit, um mit ihren Kolleginnen und Kollegen das Ergebnis zu diskutieren», sagte Parmelin nach dem Treffen am Dienstag vor dem Haus der Kantone in Bern.

Bundespraesident Guy Parmelin, links, spricht neben Bundesrat Ignazio Cassis nach dem Meeting "Europadialog" (ein permanentes politisches Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen  ...
Bundespräsident Guy Parmelin spricht neben Aussenminister Ignazio Cassis nach der Sitzung mit den Kantonen.Bild: keystone

«Wir haben mit den Kantonen diskutiert, wie es mit der offiziellen Konsultation weitergehen soll. Sie brauchen Zeit und auch noch mehr Informationen. Diese Konsultation muss nun vorbereitet werden.»

Am frühen Nachmittag hatte Parmelin die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) über das Gespräch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom vergangenen Freitag informiert.

Anders als die Kantone nahm die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) am Montag deutlich Stellung zum Rahmenabkommen. Sie sprach sich dafür aus, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU um ein Rahmenabkommen zügig fortsetzt und das Ergebnis dem Parlament vorlegt.

Zurückhaltender äusserte sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S). Sie verzichtete darauf, ihre Position zu veröffentlichen, um dem Bundesrat den Rücken zu stärken. Kommissionspräsident Damian Müller (FDP) sagte, dass ein Abbruch der Verhandlungen nach wie vor eine Option sei. Die EU müsse sich bewegen, meinte er.

Der «Knackpunkt» der Differenzen mit der EU sei die Personenfreizügigkeit, sagte Aussenminister Ignazio Cassis am Montagabend. Für die Schweiz sei die Personenfreizügigkeit vor allem eine Freiheit der Arbeitnehmenden und ihren Familien, für die EU sei es die Freiheit aller EU-Bürgerinnen und Bürger.

Die zweite «fundamentale Differenz» sei die unterschiedliche Auslegung der arbeitsrechtlichen Massnahmen. Für die Schweiz gehe es bei den flankierenden Massnahmen um die Gewährleistung des Lohnschutzes für Schweizer Arbeitnehmende, für die EU stehe hingegen der Schutz gegen Wettbewerbsverzerrung im Arbeitsmarkt im Vordergrund.

Der Bundesrat machte auch klar, dass er allenfalls bereit ist, das Abkommen nicht zu unterzeichnen: «Ohne zufriedenstellende Lösungen in diesen Bereichen wäre das Abkommen nach Ansicht des Bundesrats nicht mehrheitsfähig», hiess es. (sda)

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