Nach Rassismusvorfällen wie etwa dem Auftritt einer Gruppe als Ku-Klux-Clan an der Fasnacht in Schwyz zieht der Kanton die Schrauben an. Das Parlament hat am Mittwoch ein Veranstaltungsverbot für Extremisten verabschiedet. Es gilt auch auf privatem Grund.
Der Schwyzer Kantonsrat genehmigte eine Teilrevision des Polizeigesetzes mit 87 zu 5 Stimmen. Die Kantonspolizei kann damit wirksamer auf veränderte Gefahren und Risiken reagieren. Ein zentraler Punkt des neues Gesetzes ist ein Veranstaltungsverbot für Extremisten wie Neonazis.
Auf Drängen der vorberatenden Rechts- und Justizkommission soll das Verbot von extremistischen Veranstaltungen nicht nur auf öffentlichen sondern auch auf privaten Grundstücken gelten. Denn extremistische Tätigkeiten sollen nicht einfach vom öffentlichen in den privaten Bereich verschoben werden können.
Gemäss dem neuen Gesetz kann die Polizei aber nur dann eingreifen, wenn die Veranstaltung dazu dient, die Missachtung der demokratischen Ordnung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu propagieren - und wenn eine schwere, unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht anders abgewehrt werden kann.
Das Veranstaltungsverbot für Extremisten ist nicht zuletzt eine Reaktion auf Geschehnisse in den letzten Jahren, die dem Image des Kantons Schwyz geschadet haben. So kam es an der Fasnacht in Schwyz zu einem Ku-Klux-Clan-Auftritt und in einer Hütte in Galgenen gab es eine Veranstaltung von Nazis. DIes sorgte landesweit für negative Schlagzeilen. (sda)