
Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf, Verfasser des Briefes an Simonetta Sommaruga.Bild: KEYSTONE
Der Luzerner Gesundheits- und Sozialvorstand behauptet, eritreische Flüchtlinge seien nicht an Leib und Leben bedroht und fordert den Bundesrat auf, diesen deshalb kein Asyl mehr zu gewähren. Dazu ausgewählte Zitate aus dem jüngsten UN-Menschenrechtsbericht zu Eritrea.
06.08.2015, 11:3907.08.2015, 09:39
Das im Internet publizierte Schreiben der Luzerner Regierung gibt der Asylkontroverse um Eritreer eine neue Qualität. Erstmals ist es nicht nur eine Bundesratspartei (die SVP), die einer bestimmten Nationalität das Asylrecht absprechen möchte, sondern eine Kantonsregierung.
Der Luzerner Gesundheits- und Sozialvorstand Guido Graf (CVP) behauptet im Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass die aus Eritrea stammenden Flüchtlinge nicht an Leib und Leben bedroht seien und deshalb nur noch vorläufig aufgenommen werden sollten.
Drei Gründe, warum Guido Grafs Brief überflüssig ist:
1. Abgeklärt ist abgeklärt
«Deshalb sollten vorab Anstrengungen in die Klärung der Situation unternommen und Bemühungen zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung vor Ort gemacht werden.»
Guido Graf, Gesundheits- und Sozial-Direktor, Kanton Luzern
Das ist nicht nötig. Die Menschenrechts-Kommission der Vereinten Nationen hat Mitte Juni einen fast 500-seitigen Bericht zur Menschenrechtssituation in Eritrea vorgestellt.
«Obwohl die Kommission Eritrea nicht besuchen konnte, beschaffte sie Informationen aus erster Hand mittels 550 vertraulichen Interviews und 160 schriftlichen Zeugnissen von Eritreern, die sich in Drittländern aufhalten.»
UN-Menschenrechtsbericht Eritrea, Juni 2015
2. Der Befund ist klar
Die Erkenntnisse der UN widersprechen den Vermutungen des Luzerner Regierungsrats Graf ziemlich klar:
«Wir bitten Sie auch, zu überprüfen, ob Eritreer bei einer Rückführung in ihr Land tatsächlich von Gewalt oder Haft durch den Staat bedroht sind.»
Guido Graf, Gesundheits- und Sozial-Direktor, Kanton Luzern
Zur Behandlung von Eritreern, die das Land illegal verlassen haben, heisst es im UN-Bericht relativ deutlich:
«Alle Personen, die verdächtigt werden, das Land illegal verlassen zu wollen, werden mit Methoden bestraft, die oft Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung umfassen. Dies ausserhalb jeder Rechtssprechung.»
UN-Menschenrechtsbericht Eritrea, Juni 2015
3. Leib und Leben
Der Luzerner Regierungsrat geht davon aus, dass Eritreer, die in die Schweiz kommen, nicht an Leib und Leben bedroht waren, als sie geflüchtet sind.
«Da diese Personen im Zeitpunkt ihrer Flucht nicht an Leib und Leben bedroht waren ...»
Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, Kanton Luzern
Die UN geht hingegen davon aus, dass wegen der Massenüberwachung durch ein flächendeckendes Spitzel-System potentiell jeder an Leib und Leben bedroht ist.
«Als ein Resultat der Massenüberwachung leben Eritreer in konstanter Angst, dass ihr Benehmen von Staatsspitzeln überwacht wird oder überwacht werden könnte und dass die über sie gesammelten Informationen zu ihrer willkürlichen Inhaftierung, Folter, ihrem ungeklärten Verschwinden oder Tod führen.»
UN-Menschenrechtsbericht Eritrea, Juni 2015
Der UN-Menschenrechtsbericht von Anfang Juni zeichnet die Methoden nach, mit denen das eritreische Regime unter Präsident Isaias Afwerki die Bevölkerung terrorisiert:
1. Totale Kontrolle und Isolation von Dissidenten
2. Willkürliche Inhaftierung und Exekution, Verschleppung, Folter
3. Zwangsarbeit, Sklaverei, Mangelernährung im National Service
Dieser Bericht eines BBC-Filmteams, das direkt in Eritrea gearbeitet hat, zeigt, warum kein europäisches Land eritreische Asylbewerber zurückschickt.
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Danke Watson für's Aufklären
Es ist hammeltraurig, dass sich die CVP versucht als Trittbrettfahrerin der Populisten politisch zu profitieren.