Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Lehrers bestätigt, der in einem Skilager zwei Schülerinnen im Schlafraum umarmt und gestreichelt hatte. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass das Waadtländer Kantonsgericht die Unschuldsvermutung nicht verletzt habe und auch nicht in Willkür verfallen sei.
Im Januar 2016 hatte ein 43-jähriger Aushilfslehrer einen Mädchen-Schlafraum betreten. Dort umarmte er eine 12-jährige Schülerin, streichelte ihre Arme und berührte ihre Schenkel. Anschliessend legte er sich zu einem anderen Mädchen ins Bett. Weil die Mädchen damit drohten zu schreien, verliess der Mann das Zimmer.
Der Mann wurde des Versuchs von sexuellen Handlungen mit Kindern für schuldig befunden. Weil er zudem gelegentlich Cannabis konsumierte, wurde er auch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Kantonsgericht verbot dem Mann zudem, während zehn Jahren einer professionellen oder nicht-professionellen Tätigkeit mit Minderjährigen nachzugehen.
In seiner Beschwerde bestritt der Verurteilte insbesondere die sexuellen Handlungen. Das Bundesgericht folgt jedoch der kantonalen Vorinstanz, wonach die Handlungen des Mannes sexuellen Charakter gehabt hätten. Insbesondere, weil er unter anderem sagte: «Geht das, willst du, dass ich weiter mache?» (Urteil 6B_1097/2019 vom 11.11.2019) (aeg/sda)