Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klima-Aktivisten bestätigt, die im November 2018 die Lausanner Räumlichkeiten der Credit Suisse besetzten. Diese verlangten einen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Lausanner Polizeireglement. Bereits in einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht festgehalten, dass sich die Aktivisten nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen können.
Das Bundesgericht ist der Forderung nah einem Freispruch für die beiden genannten Delikte nicht nachgekommen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Grund dafür ist, dass sich das Gericht bereits in seinem ersten Urteil vom Mai 2021 im Zusammenhang mit der Aktion in der Halle der Credit Suisse mit dieser Frage beschäftigt hat. Es musste also nicht mehr darauf zurückkommen.
Die Rückweisung ans Kantonsgericht erfolgte unter anderem, weil das Strafmass für die beiden Delikte neu festgelegt werden musste. Das Bundesgericht hatte die Aktivisten vom Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung freigesprochen.
In den neu vorgelegten Argumenten der Beschwerdeführer sieht das Bundesgericht keine Gründe, weshalb das Strafmass nochmals geändert werden müsste. Es bleibt damit bei bedingten Geldstrafen von zehn Tagessätzen zu 20 Franken und einer Busse von 100 Franken.
Parallel zu den Verfahren vor der Schweizer Justiz haben die Aktivisten im November 2021 auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg angerufen. Dessen Entscheid steht noch aus. (Urteil 6B_282/2022 vom 13.1.2023). (aeg/sda)