Gegen die kommunale Abstimmung von Ende März über die künftige Kantonszugehörigkeit von Moutier BE ist beim Regierungsstatthalteramt des Berner Juras keine Beschwerde eingegangen. Nur eine Formalität verhindert noch, dass das Resultat der Abstimmung bereits rechtskräftig ist.
Wie die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Berner Jura, Stéphanie Niederhauser, am Freitag mitteilte, geht es um eine bereits vor der Abstimmung eingereichte Beschwerde. Sie drehte sich um Aussagen einer Berner Grossrätin und wurde von Separatisten eingereicht.
Zwar haben die Urheber dieser Beschwerde Niederhauser aufgefordert, ihren Rekurs als zurückgezogen zu betrachten, wenn von berntreuer Seite keine Beschwerde eingeht. Doch muss Niederhauser die Urheber laut ihren Aussagen noch offiziell benachrichtigen und kann erst in etwa einer Woche die Beschwerde löschen. (sda)
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